| Bundesrats-Drucksache 405/08

Entschließung des Bundesrates, die Erklärung der Bundesrepublik Deutschland vom 6. März 1992 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention) zurückzunehmen

Antrag der Länder Berlin, Bremen und Rheinland-Pfalz vom 04.06.2008

Inhalt

Mit der Entschließung soll die Bundesregierung aufgefordert werden, unverzüglich die am 06. März 1992 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegte Erklärung der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes zurückzunehmen. Die UN-Kinderrechtskonvention aus dem Jahre 1989 gilt zwar seit April 1992 auch in Deutschland, allerdings aufgrund einer deutschen Erklärung nur mit bestimmten Vorbehalten. Insbesondere legt Deutschland bislang Wert darauf, dass sich bei einer Scheidung der Eltern die elterliche Sorge nach deutschem Recht richtet und nicht, wie in der Kinderrechtskonvention vorgesehen, immer die gemeinsame Sorge gilt. Außerdem haben junge Straftäter in Deutschland abweichend von der Kinderrechtskonvention bei leichten Straftaten nicht stets einen Anspruch auf einen Verteidiger. Weitere deutsche Vorbehalte betreffend den Status von Ausländern, die widerrechtlich nach Deutschland eingereist sind. Diese Vorbehalte sind nach Auffassung der Länder Berlin, Bremen und Rheinland-Pfalz nicht länger erforderlich, sodass die Bundesregierung aufgefordert werden soll, sie nunmehr zurückzunehmen.

Verfahrensstand

Der Bundesrat hat den Entschließungsantrag in seiner 845. Sitzung mehrheitlich abgelehnt.

Den vollständigen Text der Bundesratsinitiativen Bundesrats-Drucksache 405/08 finden Sie hier (pdf-Download).

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