Bundesratsinitiative: Rheinland-Pfalz und Hamburg fordern Erleichterung bei den Hilfen für Familien im Lockdown

Rheinland-Pfalz und Hamburg setzen sich dafür ein, Familien im Lockdown zu unterstützten. Rheinland-Pfalz hat dazu einen Entschließungsantrag formuliert, dem sich das Land Hamburg angeschlossen hat.

Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung für Arbeitsuchende, zur Sozialhilfe und zu fürsorgerischen Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz soll über den 31. März 2021 hinausverlängert werden. Das fordern die Länder Rheinland-Pfalz und Hamburg. Denn der erleichterte Zugang in die Grundsicherung hat vielen krisenbedingt in Not geratenen Selbstständigen und Beschäftigten mit niedrigen Einkommen, beispielsweise   durch Kurzarbeit, eine Absicherung geboten. Die Pandemie beziehungsweise deren Folgen werden zum Auslaufen der Regelungen am 31. März 2021 aber noch nicht überwunden sein. Die Leistungen aus den Grundsicherungssystemen stellen derzeit häufig die einzige Möglichkeit für einkommenslose Selbstständige dar, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.Die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Bekämpfungsmaßnahmen für die Schwächsten in der Gesellschaft müssen berücksichtigt werden und alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, eine Verstärkung von Armut und sozialer Ungleichheit zu verhindern. Deshalb begrüßen Rheinland-Pfalz und Hamburg den Corona-Zuschlag der Bundesregierung für Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen aus der Grundsicherung. Handlungsbedarf sehen Hamburg und Rheinland-Pfalz aber insbesondere bei Familien mit Kindern und halten einen spürbaren Aufschlag insbesondere für Kinder für angemessen.

Schließlich fordern die beiden Länder die Bundesregierung auf zu prüfen, inwieweit Menschen, die Corona-bedingt in Schwierigkeiten geraten sind, vor einer möglichen Zwangsräumung ihrer Wohnung geschützt werden können, ohne die berechtigten Interessen von Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümern einzuschränken. Denn vor dem Hintergrund der bestehenden Belastungen und Kontaktbeschränkungen darf nicht noch eine weitere Verunsicherung bezüglich der eigenen Wohnung hinzutreten.

Den Text des Entschließungsantrags finden Sie hier.  

Sowohl die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zur Grundsicherung als auch der Corona-Zuschlag wurden sodann im Sozialschutz-Paket III, dem Gesetz zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und zur Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie, beschlossen.

 

 

Der Bundesrat stimmte dem rheinland-pfälzischen Antrag zu.

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