Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 5. November diese Entschließung mit breiter Mehrheit gefasst und bittet die neue Bundesregierung, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. So schlägt der Bundesrat vor, dass Ersatzbauten ohne wesentliche Änderungen nicht mehr das gesamte Planungs- und Genehmigungsverfahren durchlaufen müssen, sondern zukünftig lediglich anzeigepflichtig sein sollten.
Außerdem soll die Bundesregierung für eine separate Planfeststellungsfähigkeit für Anlagen wie z.B. Umspannwerke sorgen, die bislang nur als Nebenanlagen im Zusammenhang mit Energieversorgungsleitungen energierechtlich zulassungsfähig sind. Dies könnte zur Widerstandfähigkeit der Versorgungsstrukturen beitragen und gleichzeitig die Optimierung der Energieinfrastrukturen für die Energiewende erleichtern.
Staatsministerin Spiegel betonte in ihrer Rede, dass Starkregenereignisse künftig voraussichtlich verstärkt auftreten würden und dass insbesondere die Energieinfrastruktur darauf vorbereitet werden müsse. Entsprechend weist der Bundesrat mit seiner Entschließung darauf hin, dass das neue Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 einen ambitionierten Ausbau der Energieinfrastruktur erfordere. Vor diesem Hintergrund verlangt der Bundesrat, zukünftig bei allen für Energieinfrastrukturen zu betrachtenden Szenarien auch ein Langfristszenario für das Ziel der Klimaneutralität 2045 vorzusehen - auch unabhängig von den kurzfristigen Bedarfen des Wiederaufbaus.