Die Staatssekretärin für Medien und Digitales in Rheinland-Pfalz, Heike Raab, spricht sich bei ihrem heutigen Besuch auf der Gamescom in Köln für eine Abschaffung der Zulassungspflicht für Streaming-Angebote aus. Raab, die das Vorsitzland der Rundfunkkommission vertritt, erläuterte: „Wir wollen Raum schaffen für das kreative Potential der Netzgemeinde.“ Medienvielfalt erhalten und fördern, bedeutet die gesetzlichen Regelungen aus der Offline-Welt so zu überarbeiten, dass unnötige Hürden in der Online Welt vermieden werden.
„Der Start eines Online-Angebots ist ohne großen Aufwand und mit nur wenigen Klicks möglich. Viele Kreative haben im Internet eine Vielzahl unterschiedlichster Angebote hervorgebracht - vom Hobby-Let’s Player mit wenigen Hundert Zuschauern bis hin zu großen Anbietern, wie „DAZN“, die mit großem Budget teure Sportrechte für die Fußball-Champions-League und die UEFA Europa League erwerben. Die technische Reichweite sagt hier nichts über die wirkliche Bedeutung eines Angebots. Im Internet sind Abonnenten und Klicks die neue Währung“, sagte Heike Raab.
Wenn die Zulassungsplicht etwa durch eine Anzeigepflicht ersetzt wird, bleibe wichtig, so Raab weiter, dass in jedem Fall die eindeutige Verantwortlichkeit für die Einhaltung wichtiger Standards gewahrt werde: Menschenwürde, Jugend- und Verbraucherschutz, wie Werberegeln „Im Internet brauchen wir daher intelligente Lösungen, die die technischen Besonderheiten anerkennen und viel stärker als bisher zwischen den verschiedenen Angeboten unterscheiden.“
Einmal im Jahr treffen sich auf der Gamescom in Köln Unternehmen, Kreative und Politik auf der mit über 340.000 Besucherinnen und Besuchern wichtigsten deutschen Messe der Computerspiele-Branche. Auf dem Gamescom-Congress diskutierte Staatssekretärin Raab mit Vertretern aus der Bundespolitik, der Wissenschaft und der Medienaufsicht darüber, wie die geltenden Mediengesetze zukunftssicher ausgestaltet werden können und welchen Beitrag die Medienpolitik leisten kann, um die Kreativität im Netz weiter zu fördern. Anlass der Diskussionen um die Zulassungspflicht für Streaming-Angebote war eine Entscheidung der nordrhein-westfälischen Landesmedienanstalt (LfM) vom 21. März 2017, in der das Live-Streaming-Angebot „PietSmiet TV“ als ohne Zulassung veranstaltetes Rundfunkangebot beanstandet wurde.