„Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute entschieden, dass sich alle Mitgliedstaaten der EU an der Umverteilung von Flüchtlingen aus Italien und Griechenland beteiligen müssen. Wir begrüßen dieses Urteil ausdrücklich“, unterstrichen Integrationsministerin Anne Spiegel und Europa-Staatssekretärin Heike Raab anlässlich der heutigen Entscheidung.
Die Integrationsministerin betonte, dass es der Grundgedanke der Europäischen Union sei, Aufgaben und Herausforderungen gemeinsam zu lösen. Daher sei es in dieser Gemeinschaft nicht hinnehmbar, dass sich einige Länder wie Ungarn und die Slowakei aus der Verantwortung stehlen. Nach dem Urteil müsse das Augenmerk nun auf den Flüchtlingen liegen, die noch immer in Griechenland oder Italien auf ihre Verteilung in andere EU-Staaten warten. „Ich hoffe dass für die Menschen rasch eine Lösung gefunden wird. Es ist wichtig, dass sie ihre Flucht endlich abschließen, einen Asylantrag stellen und eine Zukunftsperspektive aufbauen können“, betonte Ministerin Spiegel.
Europa-Staatssekretärin Heike Raab hob die besondere Bedeutung des Grundsatzes der Solidarität und der wechselseitigen Verantwortung hervor, der der EU zugrunde liegt und den das Urteil bekräftigt. „Die Entscheidung macht zudem deutlich, dass die Geltung europäischen Rechts und die Umsetzung rechtmäßig zustande gekommener Beschlüsse nicht im Ermessen der Mitgliedstaaten liegen kann“, unterstrich Heike Raab heute Morgen, nachdem bekannt wurde, dass der EuGH die Klagen Ungarns und der Slowakei gegen die Umverteilung von 120.000 Menschen aus den durch die Migrationsströme besonders stark geforderten Mittelmeeranrainerstaaten abgewiesen hat.
Im Herbst 2015 erließ der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs einen Beschluss, um Italien und Griechenland bei der Bewältigung der damals sehr hohen Flüchtlingszahlen zu entlasten. Demzufolge sollten bis Ende September 2017 120.000 Asylsuchende aus Griechenland und Italien in die übrigen Mitgliedstaaten verteilt werden. Allerdings ist bislang nur ein Bruchteil der geplanten 120.000 Umsiedlungen erfolgt. Ungarn und die Slowakei, die dem Beschluss nicht zugestimmt hatten, beantragten beim EuGH, den Beschluss für nichtig zu erklären, und hatten sich bislang gänzlich verweigert.
Dieses Vorgehen hat der Gerichtshof mit seinem heutigen Urteil abgelehnt. Nach Auffassung der obersten europäischen Richter war der Beschluss verhältnismäßig und hat dazu beigetragen, Griechenland und Italien bei der Flüchtlingsaufnahme zu entlasten. Damit steht fest, dass Ungarn und die Slowakei auch gegen ihren Willen verpflichtet sind, nach dem 2015 beschlossenen Verteilungsschlüssel Flüchtlinge aufzunehmen.