| Gesetze abschließend im Bundesrat

Vermittlungsausschuss einigt sich auf vier wichtige Modernisierungsprojekte

Der Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat hat sich gestern Abend auf vier wichtige Gesetze zur Modernisierung von Verwaltung, Verkehrsinfrastruktur und Justiz verständigt. Die Änderungen des Onlinezugangsgesetzes, des Bundesschienenwegeausbaugesetzes und des Straßenverkehrsgesetzes sowie das Gesetz zum Einsatz von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit sollen noch diesen Freitag in Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.
Blick in den Plenarsaal des Bundesrates

„Wir haben gestern im Vermittlungsausschuss gute Kompromisse erreicht und den Weg frei gemacht für vier Projekte, die für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft in Deutschland ganz praktische Verbesserungen bringen werden“, so Finanzministerin Doris Ahnen, die für Rheinland-Pfalz an den Verhandlungen in Berlin teilnahm. „Bund und Länder werden in den kommenden Jahren gemeinsam Milliarden in die Hand nehmen, um die Modernisierung des Landes voranzutreiben. Wir investieren in einen leistungsfähigen Bahnverkehr und machen Bahnfahren damit zuverlässiger und attraktiver. Und wir digitalisieren konsequent unsere Verwaltung und erleichtern damit Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Leistungen und Angeboten.“

Ministerpräsidentin Malu Dreyer begrüßte die Ergebnisse des Vermittlungsausschusses als wichtiges Signal: „Es geht vorwärts: Deutschland wird digitaler, schneller und einfacher. Um das zu erreichen, haben Bund und Länder gestern im Vermittlungsausschuss wichtige Schritte unternommen. Wir übernehmen bei diesen Modernisierungsprojekten gemeinsam Verantwortung und haben zur Finanzierung und Umsetzung gute und pragmatische Lösungen vereinbart.“

Mobilitätsministerin Katrin Eder:

„Durch die Reform des Bundesschienenwegeausbaugesetzes kann sich jetzt auch der Bund an der Instandhaltung des Schienennetzes beteiligen. Die Digitalisierung der Eisenbahninfrastruktur wird vorangetrieben und auch Bahnhofsgebäude, die sich noch im Besitz der DB befinden, können nun mit Hilfe des Bundes saniert werden. Damit ist die Gesetzesreform ein wirklich substantieller Beitrag für die Verkehrswende. Denn nur eine zuverlässige, digitale und pünktliche Bahn wird uns beim Umstieg auf umweltfreundliche Verkehrsmittel nach vorne bringen.

Der Abschluss der Gesetzesänderung ist auch als Start für die Sanierung der Hochleistungskorridore zu sehen – und wird in Zukunft die Bahn im Vergleich zu Flugzeug und Auto konkurrenzfähiger machen. Auch Rheinland-Pfalz leistet durch Mitfinanzierung der Ersatzverkehre seinen Beitrag zur Sanierung der Hochleistungskorridore, damit wir in Zukunft von einer schnelleren und pünktlicheren Bahn profitieren.“

Verkehrsministerin Daniela Schmitt:

„Mit der Anpassung des Straßenverkehrsgesetzes wollen wir es den Kommunen zukünftig ermöglichen, verantwortungsvoll und stärker auf die jeweiligen örtlichen Bedürfnisse im Straßenverkehr einzugehen, um so neben der Verkehrssicherheit und dem guten Verkehrsfluss auch die Attraktivität und Lebensqualität der Orte und Städte zu erhöhen. Neben den neuen Zielen der Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung, dem Schutz der Gesundheit und der Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes bleiben das hergebrachte Ziel der Verkehrsflüssigkeit sowie die Verkehrssicherheit als oberstes Gebot erhalten.“

Die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes schafft die Grundlage dafür, dass den Kommunen über eine noch zu beschließende Änderung der Straßenverkehrsordnung neue Befugnisse übertragen werden können. Damit sollen sie mehr Flexibilität etwa bei der Einrichtung von Busspuren, Tempo-30-Zonen und dem Anwohnerparken erhalten. Das Gesetz sieht vor, dass die dahingehenden Rechtsverordnungen und Anordnungen neben der Verbesserung des Schutzes der Umwelt, des Schutzes der Gesundheit und der Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung auch die Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs berücksichtigen müssen.

Digitalminister Alexander Schweitzer:

"Mit der Einigung beim Onlinezugangsgesetz ist die Hängepartie bei diesem wichtigen Modernisierungsprojekt endlich überwunden und wir können bei der Verwaltungsdigitalisierung wieder alle Kraft in die Umsetzung stecken. Das Gesetz bringt den Ländern und den Kommunen jetzt die nötige Planungssicherheit, in dem es die bisherigen Strukturen bei der OZG-Umsetzung bekräftigt und somit bereits begonnene Prozesse der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen vorangetrieben werden können. Für Bürgerinnen und Bürger und für die Unternehmen wird es einfacher: Digitale Anträge ersetzen künftig die Papierform, wo immer das möglich ist. Zudem ebnet das Gesetz den Weg für ein bundesweit einheitliches digitales Bürgerkonto, der Deutschland ID.“

Justizminister Herbert Mertin:

„Mit den nun gefundenen Regelungen zum Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten hat der Vermittlungsausschuss einen guten verfassungsgemäßen Ausgleich in dem Spannungsfeld zwischen Öffentlichkeitsgrundsatz und richterlicher Unabhängigkeit einerseits und notwendiger Digitalisierung der Justiz andererseits geschaffen.

Ich begrüße die nun gefundene Einigung sehr, insbesondere die Klarstellung, dass eine Videoverhandlung im Zivilprozess eine mündliche Verhandlung nur dann ersetzen kann, wenn sich das Verfahren konkret dafür eignet und ausreichende Kapazitäten zur Verfügung stehen. Dadurch wird nun gewährleistet, dass Verfahren, bei denen sich die Streitpunkte der Parteien in der mündlichen Verhandlung vor Ort besser lösen lassen als vor einem Bildschirm, weiterhin im Gerichtssaal verhandelt werden können.“

 

Teilen

Zurück