„Seit dem Jahr 2008 verbreitet die Radio Group GmbH mit Sitz in Kaiserslautern über ihre rheinland-pfälzischen Sender für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes in vielen Städten und Regionen attraktive lokale Hörfunkangebote. Die Lokalfunkkette der Radio Group umfasst in Rheinland-Pfalz neben Antenne Landau und Antenne Pfalz sieben weitere Sender und ist damit auch zu einem wichtigen Arbeitgeber mit derzeit mehr als 100 Mitarbeitern geworden“, so die Staatssekretärin. „Radio ist und bleibt ein ganz wichtiges Medium. Es ist nicht irgendein beliebiges Wirtschaftsgut. Sei es am Frühstückstisch oder im Auto auf dem Weg zur Arbeit – Radio ist aus dem Alltag vieler Menschen nicht wegzudenken, insbesondere als Informationsquelle, oft als Begleitmedium.“
Daher dürfe sich eine Situation, in der von den Beteiligten mit der UKW-Abschaltung gedroht wird, wie jüngst in den Verhandlungen zu den UKW-Antennen, nicht wiederholen. Im Länderkreis sei man sich einig, im Nachgang zu den aktuellen Ereignissen nochmal an den Bund heranzutreten, um mögliche gesetzliche Anpassungen im Telekommunikationsgesetz (TKG) zu erörtern.
„Ich bin aber auch überzeugt, dass die Zukunft des Radios digital ist. Die Vorzüge von DAB+ sind vielfältig. So verbessert DAB+ gegenüber UKW oder dem Internet-Radio die Qualität des Hörens, versetzt Zuhörerinnen und Zuhörer in die Lage, neue Dienste und Funktionalitäten zu nutzen und verbreitert die Sendervielfalt und damit die Pluralität der Radiolandschaft. Die Verbreitung von DAB+ ist zudem deutlich kostengünstiger sowohl für die Sender als auch die Verbraucher und ermöglicht eine ökonomische Nutzung von knappen Frequenzressourcen“, so Staatssekretärin Heike Raab weiter.
„Nachdem nun auf EU-Ebene die Voraussetzungen zur Anpassung der Regelungen zur Interoperabilität in § 48 TKG geschaffen sind, wollen wir die bereits in der vergangenen Legislaturperiode vereinbarte Formulierung einer Interoperabilitätsverpflichtung nun zügig umsetzen. Es geht darum, dem Hörfunk in der digitalisierten Welt von morgen zukunftsfähige Entwicklungsperspektiven zu eröffnen. Die Interoperabilitätsverpflichtung wird die flächendeckende Verbreitung von Digitalradiogeräten verbessern und so dem digitalen Radio in Deutschland Schwung verleihen“, erläuterte die Staatssekretärin.