| Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) im Bundesrat

Raab: Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten sollen Chancen der Digitalisierung gemeinsam wahrnehmen dürfen

„Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sollen bei Online-Plattformen zusammenarbeiten dürfen. So können sie kostengünstig die Chancen der Digitalisierung wahrnehmen.“ Das hat die Bevollmächtigte für Medien und Digitales, Staatssekretärin Heike Raab, erklärt. Die Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen soll dies kartellrechtlich ermöglichen. Deshalb begrüßt Rheinland-Pfalz als Vorsitzland der Rundfunkkommission, dass die Länder dem Gesetzentwurf der Bundesregierung in diesem Punkt zustimmen wollen. „Es ist gut, wenn die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gemeinsam digitale Angebote für ihre Programminhalte aufbauen und auch bei der Sendetechnik zusammenarbeiten.“

Positiv bewertet Raab auch, dass der Gesetzentwurf die Sachkunde  der Länder stärker nutzen will. Die Landesmedienanstalten und die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) sollen bei kartellrechtlichen Entscheidungen im Medienbereich miteinbezogen werden.

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