Onlinebeteiligung zum Medienstaatsvertrag wird bis zum 30. September 2018 verlängert

„Bereits in der ersten Woche des Beteiligungsprozesses haben uns über 300 Eingaben erreicht, die allermeisten von Bürgerinnen und Bürgern. Die Rückmeldungen bestärken uns darin, hier einen zeitgemäßen und guten Weg gewählt zu haben. Aufgrund der hohen Resonanz haben wir uns entschieden, die Frist für die Einreichung von Ideen und Stellungnahmen bis zum 30. September 2018 zu verlängern. Zudem ist die Materie natürlich komplex. Wir wollen mit der Fristverlängerung daher auch sicherstellen, dass wirklich jeder Interessierte ausreichend Zeit hat, sich mit den Vorschlägen zu befassen und sich zu beteiligen“, erläuterte die Staatssekretärin für Medien und Digitales Heike Raab. Sie koordiniert in der Rundfunkkommission für das Vorsitzland Rheinland-Pfalz die Medienpolitik der Länder.

Viele Bürgerinnen und Bürger bringen in ihren Eingaben auch Ideen zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein. Hierzu Staatssekretärin Raab: „Auch wenn die Reform von ARD, ZDF und Deutschlandradio als solche nicht Teil der jetzt konkret zur Diskussion gestellten Vorschläge ist, nehmen wir natürlich auch hierzu eingegangene Ideen und Anregungen ernst und werden diese bei unseren weiteren Beratungen berücksichtigen.

Hintergrund:

Die Rundfunkkommission hat am 13. Juni 2018 einen ersten Arbeitsentwurf für einen Medienstaatsvertrag beraten. Dieser enthält konkrete Regelungsvorschläge zu den Bereichen Rundfunkbegriff (Zulassungspflicht/Streaming), Plattformregulierung und erstmals auch für Intermediäre.

Vom 23. Juli 2018 bis zum 30. September 2018 kann auf <link http: www.rundfunkkommission.rlp.de _blank>www.rundfunkkommission.rlp.de zu den Überlegungen der Länder Stellung genommen und können Anregungen gegeben werden. Hierzu sind öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, Verbände sowie Unternehmen und Personen aus der Medienwirtschaft ebenso aufgerufen, wie die Bürgerinnen und Bürger.

Die inhaltliche Federführung zu den einzelnen Regelungsbereichen liegt bei den Ländern Hessen (Rundfunkbegriff), Nordrhein-Westfalen (Plattformregulierung) und Hamburg (Intermediäre). Die Rundfunkkommission beabsichtigt weiterhin, im Herbst über die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses zu beraten.

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