| Medienpolitik

Landesgesetz zum Zweiten SWR-Änderungsstaatsvertrag

Der Ministerpräsident und Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, Alexander Schweitzer, unterstrich anlässlich der Einbringung des Gesetzentwurfes zum Zweiten SWR-Änderungsstaatsvertrag im rheinland-pfälzischen Landtag die Notwendigkeit einer Anpassung, damit die vertraglichen Rahmenbedingungen der rasanten Medienentwicklung gerecht werden können.
Porträtfoto Ministerpräsident Alexander Schweitzer
Porträtfoto Ministerpräsident Alexander Schweitzer

„Zehn Jahre nach der jüngsten Novelle schärfen wir mit dem Gesetzentwurf Regionalität und Abbildung der Landesidentität im Gesamtprogramm. Wir stellen den SWR in der digitalen Transformation und einer Zeit der veränderten Mediennutzung zukunftssicher auf, damit er sich als leistungsfähiges und starkes Medienhaus behaupten kann. Zugleich wollen wir mit dem Zweiten SWR-Änderungsstaatsvertrag mehr Effizienz und Sparsamkeit in Verwaltung und Technik erzielen, um mehr Programm und Innovationen zu ermöglichen. Der Diskussionsentwurf zum Zweiten SWR-Änderungsstaatsvertrag wurde im November 2024 zur öffentlichen Anhörung gestellt. 100 Stellungnahmen dazu - in denen die Novelle mehrheitlich sehr begrüßt wurde - belegen das große Interesse an unserer zukunftsfesten, regional verwurzelten Medienlandschaft“, so Ministerpräsident Alexander Schweitzer. 

Der Ministerpräsident würdigte den SWR, der mit der ersten freiwilligen Fusion von zwei ARD-Anstalten (SWF und SDR) 1997 erfolgreich zu einer festen Größe innerhalb der ARD und im dualen Rundfunksystem geworden ist. „Auch für die Bürgerinnen und Bürger im Südwesten ist er mit seinen regionalen Angeboten und Qualitätsinhalten als verlässliche Informationsquelle nicht wegzudenken. Der SWR ist relevanter Faktor für die öffentliche Meinungsbildung und erfüllt dabei eine wichtige demokratische Funktion.“

Die Änderungen betreffen:

Eine Modernisierung der Hörfunkbeauftragung

Die konkrete Beauftragung der einzelnen Hörfunkprogramme wird aufgebrochen, indem der SWR zukünftig durch eine offene Beauftragung der Programme mehr Flexibilität bei der konkreten Auftragserfüllung erhält. Die Hörfunkprogramme werden auf maximal sechs terrestrisch verbreitete Hörfunkprogramme (UKW/DAB+) reduziert. Daneben sind bis zu zwei reine Online-Hörfunkprogramme möglich.

Strukturelle Modernisierung des SWR

Im Bereich der Geschäftsleitung wird mit dem Direktorium ein neues, modernes Kollegialorgan geschaffen, wobei die Letztverantwortung beim Intendanten oder der Intendantin verbleibt.

Moderne und effiziente Gremienstruktur

Eine grundlegende Reform der Gremienstruktur soll Doppelstrukturen vermeiden und die veränderte Zusammensetzung soll jungen Menschen mehr Stimme geben und fachliche Expertise einbeziehen. Der Rundfunkrat wird von 74 auf 57 Mitglieder verkleinert, wobei 33 Mitglieder aus Baden-Württemberg und 17 Mitglieder aus Rheinland-Pfalz sowie sieben Mitglieder gemeinsam von Rheinland-Pfalz und Baden‑Württemberg kommen. Künftig erhalten insgesamt drei (zwei Baden‑Württemberg / einer Rheinland-Pfalz) Vertreter „junger Erwachsener“ einen Sitz im Rundfunkrat. Auch der Verwaltungsrat soll von 18 auf 15 Mitglieder verkleinert werden. Die Zusammensetzung sieht je ein Mitglied der jeweiligen Landesregierungen, zwei Mitglieder des Landtages Baden-Württemberg, ein Mitglied des Landtages Rheinland-Pfalz, acht Sachverständige und zwei Vertreter des Personalrates vor. Damit soll auch den gestiegenen Anforderungen an Professionalisierung und besonderer Expertise in bestimmten fachlichen Bereichen Rechnung getragen werden.

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