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Keine Einigung im Vermittlungsausschuss zum Wachstumschancengesetz – Malu Dreyer: Union verhindert notwendige Entlastungen

Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag hat bei seinen Beratungen zum Wachstumschancengesetz keine breite Mehrheit erzielt. Das Gesetz sieht umfangreiche steuerliche Entlastungen vor, um Wachstum, Investitionen und Innovationen anzuregen. Die Vertreterinnen und Vertreter der Union im Vermittlungsausschuss verweigerten einem zuvor zwischen Bund und Ländern ausgehandelten Einigungsvorschlag ihre Zustimmung.

Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer kritisierte das Vorgehen der Unionsseite in den Verhandlungen: „Bund und Länder haben sich in vorbereitenden Gesprächen auf zielgerichtete und kurzfristig wirksame Wachstumsimpulse für die deutsche Wirtschaft verständigt. In der aktuellen wirtschaftlichen Lage sind solche steuerlichen Verbesserungen ein dringend notwendiges positives Signal für die Unternehmen in Deutschland. Die Deutsche Mittelstandsvereinigung zusammen mit vielen Wirtschaftsverbänden und auch die ‚Wirtschaftsweise‘ Prof. Monika Schnitzer haben die Dringlichkeit des Wachstumschancengesetzes für Deutschland betont und eine rasche Einigung gefordert. Nun hat sich gezeigt: Die Union bleibt bei ihrer Blockadehaltung. Wenn sie bei diesem Votum bleibt, verhindert sie notwendige Entlastungen für Investitionen, Forschung und Wohnungsbau und schadet damit der Wirtschaft in Deutschland. Die Verknüpfung des Wachstumschancengesetzes mit dem Thema Agrardiesel ist sachfremd. Unabhängig davon hoffe ich sehr, dass die laufenden Gespräche zwischen dem Bund und der Landwirtschaft zu substantiellen Ergebnissen führen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Der zuvor ausgehandelte Vorschlag, das Wachstumschancengesetz in einer angepassten Fassung anzunehmen, wurde von einer Mehrheit im Vermittlungs­ausschuss gegen die Stimmen der Union bestätigt. Der Vorschlag wird jetzt Bundestag und Bundesrat zur Beschlussfassung vorgelegt.

Das Gesetz enthält laut Einigungsvorschlag eine Reihe an steuerlichen Entlastungen zugunsten von Investitionen, Forschung und Wohnungsbau. Die Einführung einer beschleunigten Abschreibung erleichtert die Finanzierungsbedingungen für Investitionen. Gleichzeitig wird die Sonderabschreibung für kleine und mittlere Unternehmen verbessert. Durch eine Ausweitung der Forschungszulage wird die Forschung und Entwicklung in Unternehmen nachhaltig gestärkt. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten künftig einen höheren Fördersatz. Zur Förderung der Bauwirtschaft werden die Abschreibungsbedingungen für den Wohnungsbau attraktiver gestaltet und die Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau ausgeweitet und verbessert.

Die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen bedauert, dass der Vermittlungsausschuss heute zu keiner Einigung gekommen ist und sagte: „Deutschland steht vor großen wirtschaftlichen Herausforderungen. Die steuerlichen Entlastungen sollen die Unternehmen auch dabei unterstützen, die Transformation erfolgreich zu gestalten. Das Gesetz sieht erhebliche Erleichterungen nicht zuletzt für viele kleine und mittlere Unternehmen vor. Die Wirtschaftsverbände haben völlig zurecht angemahnt, dass das Wachstumschancengesetz nicht länger durch die Union blockiert werden darf. Die Wirtschaft wartet dringend auf dieses positive Signal.“

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