Hohe Bußgelder für Nichtbilden einer Rettungsgasse

„Rheinland-Pfalz hat sich gemeinsam mit der Mehrheit der Länder im Bundesrat dafür eingesetzt, dass Autofahrer, die keine Rettungsgasse bilden, mit Strafen von mindestens 200 Euro belegt werden können. Nach schweren Unfällen in den vergangenen Wochen hat Rheinland-Pfalz gemeinsam mit Niedersachsen, Hessen und weiteren Ländern eine Entschließung in die Länderkammer eingebracht, die mit breiter Mehrheit empfiehlt, auch Fahrverbote vorzusehen für Autofahrer, die Rettungsfahrzeuge und damit Hilfsmaßnahmen behindern.“  Das hat die Bevollmächtigte beim Bund, Staatssekretärin Heike Raab, in der Sitzung des Bundesrates erklärt.

Die tägliche Situation auf den Straßen zeige, so der Beschluss des Bundesrates, dass die Verkehrsteilnehmer durch Schilder, Piktogramme und Präventionsprojekte noch stärker als bisher auf die Notwendigkeit der Rettungsgasse hingewiesen werden müssten. Heike Raab erläuterte, bereits Ende Mai sei ein neuer Straftatbestand per Gesetz eingeführt worden, der das vorsätzliche Erschweren von Rettungsmaßnahmen – Stichwort Gaffer – deutlich sanktioniert. „Hier wollen die Länder mit dem neuen Bußgeld bei Nichtbilden der Rettungsgasse ansetzen, das sich an den Strafen für das Überfahren von roten Ampeln orientiert“, so die Bevollmächtigte.

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