Der Entwurf des Landesmediengesetzes der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN wurde am 24. Oktober 2018 in den Landtag eingebracht und in den Ausschuss für Medien, Digitale Infrastruktur und Netzpolitik überwiesen. Der Gesetzentwurf wurde am 21. November 2018 mit breiter Mehrheit im Ausschuss angenommen.
„Durch die Novellierung des Landesmediengesetzes wird die Medienordnung in Rheinland-Pfalz nach demokratischen und freiheitlichen Werten zukunftsfest weiterentwickelt. Neben einer Vielzahl notwendig gewordener redaktioneller und systematischer Änderungen trägt das Landesmediengesetz nun auch technisch neuen Gegebenheiten Rechnung. Darüber hinaus bietet Rheinland-Pfalz den Veranstaltern mit der Entfristung der Zulassung nunmehr langfristige Planungs- und Investitionssicherheit. Weiterhin wird durch die Anpassung der Vorschrift zum Direktorenamt ein transparentes Auswahlverfahren geschaffen. Zu begrüßen ist zudem die Aufnahme der Bürgermedien, die neben den Offenen Kanälen auch neue Formen der Bürgerbeteiligung berücksichtigen“, so Heike Raab weiter.