Die Länder hatten die Bedeutung der Interoperabilität digitaler Radioempfangsgeräte für die Entwicklung der Kommunikationsnetze und –dienste bereits in ihrer Bundesratsstellungnahme vom 15. Dezember 2017 hervorgehoben.
„Die Vorzüge von DAB+ sind vielfältig. So verbessert DAB+ gegenüber UKW oder dem Internet-Radio die Qualität des Hörens, versetzt Zuhörerinnen und Zuhörer in die Lage, neue Dienste und Funktionalitäten zu nutzen und verbreitert die Sendervielfalt und damit die Pluralität der Radiolandschaft. Die Verbreitung von DAB+ ist zudem deutlich kostengünstiger sowohl für die Sender als auch die Verbraucher und ermöglicht eine ökonomische Nutzung von knappen Frequenzressourcen. Mit der Abstimmung am heutigen Tag wurde eine weitere und wichtige Etappe erreicht. Nun müssen noch die Mitgliedstaaten zustimmen, damit die neuen Regelungen in Kraft treten können. Kontinuierlich steigende Nutzerzahlen in Deutschland zeigen, dass die Entwicklung in Richtung digitale Verbreitung geht. Diesen Trend wollen wir weiter unterstützen. Es ist nun an der Bundesregierung, die Interoperabilitätsverpflichtung zügig umzusetzen“, so Heike Raab.
Das EU-Parlament hatte die Direktive "European Electronic Communications Code" verabschiedet, in der die Verpflichtung enthalten ist, dass Autoradios ab einem bestimmten Termin digitales terrestrisches Radio empfangen müssen. Der Empfang analogen Radios bleibt erhalten.