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Gewalthilfegesetz ist Meilenstein im Kampf gegen häusliche Gewalt

„Wir haben ein Problem mit Gewalt gegen Frauen in Deutschland! Häusliche Gewalt und Gewalt gegen Frauen gibt es in allen gesellschaftlichen Schichten. Dieser Missstand geht uns alle an“, sagte Ministerpräsident Alexander Schweitzer anlässlich des letzten Bundesratsplenums vor der Bundestagswahl 23. Februar 2025.
Auf dem Bild ist Ministerpräsident Alexander Schweitzer bei seiner Rede im Bundesrat zu sehen.

„Mit der Zustimmung zum Gewalthilfegesetz lösen wir ein Schutzversprechen des Staates ein und signalisieren: Diese Gewalt ist ein gesellschaftlicher Missstand, den wir nicht dulden“, so der Ministerpräsident weiter. Mit breiter Mehrheit der Fraktionen SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen hatte der Bundestag das Gewalthilfegesetz verabschiedet, das im Bundesrat nun zur Abstimmung vorlag.

Die Zahlen seien alarmierend: Jeden Tag erfahren mehr als 360 Frauen Gewalt durch ihren (Ex-)Partner. Im Jahr 2023 starb beinahe jeden zweiten Tag eine Frau durch Partnerschaftsgewalt. Allein in Rheinland-Pfalz gab es im Jahr 2023 rund 9.700 dokumentierte Fälle häuslicher Gewalt. Mit dem Gewalthilfegesetz wird es erstmals eine bundesgesetzliche Rechtsgrundlage sowie einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für von Gewalt betroffene Frauen geben. Erstmals wird sich der Bund dabei substanziell an der Finanzierung beteiligen. Mithilfe des Gesetzes wird der massive Ausbau der Beratungs- und Hilfsangebote vorangetrieben, damit Betroffene zukünftig überall im Land auf ein verlässliches Hilfesystem zurückgreifen können. Damit wird bundesweit ein kostenfreier und niedrigschwelliger Zugang für gewaltbetroffene Personen zu den Hilfsangeboten ermöglicht – egal ob die Frau in einer Großstadt oder einer ländlichen Region lebt. Deutschland erfüllt so einen wichtigen Auftrag aus der Istanbul-Konvention.

„Der Gewaltschutz braucht nachhaltige Strukturen und Verfahren. Daher setzt sich die rheinland-pfälzische Landesregierung bereits seit vielen Jahren aktiv und nachdrücklich für den Schutz von Frauen vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt ein. Das Gewalthilfegesetz knüpft an die Maßnahmen an, die wir in Rheinland-Pfalz bereits angestoßen haben. Es ist als bundesgesetzliche Regelung mit hoher Verbindlichkeit ein wichtiger Wendepunkt auf dem Weg, uns dieser Gewalt konsequent entgegenzustellen“, so der Ministerpräsident. Klar sei aber auch, dass die Verpflichtung zum bedarfsgerechtem Ausbau des Hilfesystems, wie das Gesetz es vorsieht, eine gewaltige Aufgabe sei, die vor allem Länder und Kommunen vor große finanzielle, organisatorische und personelle Herausforderungen stelle. „Nur im Zusammenwirken von Bund, Ländern und Kommunen können wir diese Herausforderung wirksam meistern. Der Kampf gegen Gewalt gegen Frauen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Der Bund darf sich hier nicht aus der Verantwortung ziehen und muss sich dauerhaft und auskömmlich an der Finanzierung beteiligen.“

In Rheinland-Pfalz wurde bereits im August 1999 das Rheinland-Pfälzische Interventionsprojekt gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen (RRIG) beschlossen. Am 28. Januar 2025 hat der rheinland-pfälzische Ministerrat zudem den von Frauenministerin Katharina Binz vorgelegten, ressortübergreifenden Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention beschlossen. Der Aktionsplan enthält insgesamt 117 Einzelmaßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen, die die zuständigen Ressorts bis zum Ende des Jahres 2030 realisieren werden. Eine zentrale Maßnahme dabei ist der konsequente Ausbau der Frauenhausplätze.

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