| European Media Freedom Act (EMFA)

Heike Raab: Ein positives Zeichen für Medienvielfalt und Medienfreiheit

„Die Annahme des European Media Freedom Act durch das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten ist ein klares politisches Bekenntnis Europas für die Freiheit der Medien für Medienvielfalt und Medienfreiheit. Deutschland hat sich unter der Verhandlungsführung der Länder und in enger Abstimmung mit der Bundesregierung erfolgreich für ein unabhängiges, vielfaltssicherndes und kompetenzwahrendes Regelwerk eingesetzt. Wir sehen uns mit unserem Mediensystem in Deutschland sehr gut aufgestellt. In den Verhandlungen konnten wir darüber hinaus auch bewiesen, dass sich Deutschland als föderaler Staat entlang seiner nationalen Zuständigkeiten und damit Fachexpertise kraftvoll und konstruktiv auf europäischer Ebene einbringen kann“, erklärte die Staatssekretärin und Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa und Medien Heike Raab.

Die Kommission hat ihren Vorschlag für die Verordnung am 16. September 2022 veröffentlicht und nach intensiven Verhandlungen haben das Europäische Parlament am 13. März 2024 und die Mitgliedstaaten am 26. März 2024 den ausgehandelten Kompromiss angenommen.

„Die Gegebenheiten und Rahmenbedingungen für Medien sind in den einzelnen europäischen Mitgliedsstaaten ganz verschieden. Trotz dieser Herausforderung und den unterschiedlichen Regelungsansätzen der Kommission, des Europäischen Parlaments und des Rates, ist es gelungen, sich auf einen Kompromisstext zu verständigen. Die Einigung und die große Kompromissbereitschaft auf allen Seiten zeigt, dass wir unsere gemeinsame Verantwortung auf europäischer Ebene wahrnehmen. Die neuen Regelungsvorschläge und gerade die neu angelegten Aufsichtsstrukturen müssen sich in der Praxis beweisen und sich an den Zielen der Verordnung, Medienfreiheit und -pluralismus zu sichern, messen lassen.“

Der European Media Freedom Act enthält nunmehr das Recht auf den Zugang zu einer Vielzahl von unabhängigen Medieninhalten, statuiert Rechte und Pflichten von Mediendiensteanbietern und Pflichten der Mitgliedstaaten im Umgang mit und der Regulierung von Medien. Außerdem enthält er Sicherungsmechanismen für die öffentlich-rechtlichen Medien, schafft neue Aufsichts- und Kooperationsmechanismen der nationalen Medienaufsichtsbehörden, stellt Verfahrensgrundsätze für den Umgang mit Medieninhalten auf großen Online-Plattformen auf und legt Grundsätze für nationale Maßnahmen im Rahmen der Medienkonzentration, für die Zuweisung öffentlicher Mittel für staatliche Werbung, wie auch für Zuschauermessungen fest.

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