Seit dem 12. Oktober haben die Landesmedienanstalten rund 450 konkrete Inhalte an die Europäische Kommission gemeldet und damit über 85 Prozent des Meldeaufkommens in der European Regulators Group for Audiovisual Media Services (ERGA). In allen europäischen Mitgliedstaaten wurden insgesamt 514 Verstöße identifiziert. Dies belegt, dass die deutsche Medienaufsicht, wie sie von den Landesmedienanstalten wahrgenommen wird, effektiv und schnell Verstöße identifiziert und gegen sie vorgeht.
Der konstruktive Austausch mit den Landesmedienanstalten ist den Ländern in der Rundfunkkommission wichtig. Mit dem Medienstaatsvertrag wurde in Europa eine zeitgemäße Regulierung entwickelt, die jedoch stets an veränderte Gegebenheiten angepasst werden muss. Das erfolgreiche Eingreifen gegenüber den Pornoplattformen offenbarte Verbesserungsbedarfe bei der Verfolgung grenzüberschreitender Rechtsverstöße. Im 6. Medienänderungsstaatsvertrag sollen deshalb Instrumente gegen Mirror Domains geschaffen werden. Die Online-Anhörung dazu startete am 9. November und läuft bis zum 7. Dezember 2023.
In der Debatte zum Umgang mit Hate Speech und illegalen Inhalten im Netz stand auch die EU-Verordnung über digitale Dienste, der sogenannte Digital Services Act (DSA), und dessen geplante Umsetzung im Digitale Dienste Gesetz des Bundes im Mittelpunkt.
Bis spätestens 17. Februar 2024 müssen die Mitgliedstaaten ihre Strukturen an den DSA angepasst haben. So werden große Plattformen unter anderem verpflichtet, einen „sicheren digitalen Raum“ zu schaffen und hierfür Transparenz- und Sicherheitsmaßnahmen insbesondere im Hinblick auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen und die Verbreitung von Desinformation zu erfüllen.
Parallel hat die Europäische Kommission am 20. Oktober 2023 eine Empfehlung abgegeben, nach der die Mitgliedstaaten den DSA bereits vor dieser Frist umsetzen und einen Digital Service Coordinator (DSC) benennen sollen. Die Effektive Meldung von systemischen Verstößen belegt, dass die Landesmedienanstalten effektive Aufsichtsstrukturen aufgebaut haben. Deshalb muss dies im Digitale Dienste Gesetz festgeschrieben werden. Es geht darum wer sogenannte zuständige Behörde wird und Digital Service Coordinator. „Für die Länder ist klar, dass hier für die Inhalte und medienrelevanten Themen, die Landesmedienanstalten als nationale Aufsichtsbehörden bei der Umsetzung des Digital Services Acts die zentrale Rolle einnehmen müssen“, betonte die Medienstaatssekretärin Heike Raab.