Rahmen für Anpassungslehrgänge für Gesundheitskräfte aus dem Ausland verbessern

Insbesondere in den Gesundheitsberufen zeigt sich ein sehr hoher Fachkräftebedarf. Damit Pflege- und Gesundheitskräfte mit ausländischem Berufsabschluss in Deutschland einfacher einen Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung absolvieren können, hat der Bundesrat die Bundesregierung zur Änderung des rechtlichen Rahmens aufgefordert.

Konkret wird gefordert, staatliche und staatliche anerkannte Schulen des Gesundheitswesens als Träger von Maßnahmen der Arbeitsförderung im Sinne des § 178 SGB III zuzulassen. Diese Schulen, bspw. Pflegeschulen, bieten u.a. Anpassungslehrgänge sowie Vorbereitungskurse auf Eignungs- oder Kenntnisprüfungen an. Die Lehrgänge bzw. Prüfungen sind häufig erforderlich, damit Fachkräfte mit ausländischem Berufsabschluss die Gleichwertigkeit ihrer Qualifikation in Deutschland anerkannt bekommen können.

Die Kosten dafür werden bisher zumeist von den Teilnehmenden oder den Arbeitgebern getragen.

Als Träger der Arbeitsförderung könnten die Schulen ihr Kursangebot als über die Bundesagentur für Arbeit finanzierte Maßnahme anbieten. Die Kosten für die Kurse übernimmt dann die Bundesagentur für Arbeit.

Die Zertifizierungspflicht für die Zulassung als Träger von Maßnahmen der Arbeitsförderung soll dabei für die Schulen entfallen. Das soll einen Anreiz schaffen, die Kurskapazitäten zu erhöhen und einem größeren Teilnehmerkreis den Zugang zu den Kursen zu ermöglichen.

Der Bundesrat hat die Entschließung der antragstellenden Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz am 03.03.2023 gefasst (4/23 (B).

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