Das führt dazu, dass mehr Lebensmittel angebaut und produziert, als verbraucht werden, was unter anderem mit einem erhöhten Flächenbedarf einhergeht sowie Ressourcen wie Energie und Wasser verbraucht. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Lebensmittelverschwendung bis 2030 zu halbieren. Rheinland-Pfalz unterstützt dieses Ziel ausdrücklich.
Im Antrag des Landes Rheinland-Pfalz wird die Bundesregierung gebeten, verbindliche Regelungen zu schaffen oder Absprachen zu treffen, die sicherstellen, dass – entsprechend dem Ziel 12 der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals) – Lebensmittel so verwendet werden, dass sowohl heutige als auch zukünftige Generationen ihre Bedürfnisse erfüllen können. Neben Maßnahmen in Deutschland, die möglichst die gesamte Lieferkette, also Produktion, Handel und Verbraucher erfasst, schlägt Rheinland-Pfalz auch vor, sich bei der EU dafür einzusetzen, den Rechtsrahmen beim Mindesthaltbarkeitsdatum anzupassen, indem die Ausnahmeliste vom Mindesthaltbarkeitsdatum unter Beachtung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes z.B. um Nudeln, Reis oder Honig erweitert wird.
Die Rede von Staatsministerin Katrin Eder finden Sie hier.
Den Entschließungsantrag finden sie hier.
Der Antrag wurde wegen fehlender Mehrheit in der Bundesratssitzung am 31.3. von der Tagesordnung abgesetzt. Rheinland-Pfalz wird sich weiterhin dafür einsetzen, dazu beizutragen, die Lebensmittelverschwendung zu reduzieren.