| Bundesratsdrucksache 41/14

Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz vom 06.02.2014

Inhalt

Der Gesetzentwurf der Länder Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz zielt darauf, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu verpflichten, bei der Verwertung ehemaliger militärischer Liegenschaften auch die strukturpolitischen Ziele von Bund, Ländern und Kommunen zu berücksichtigen. Dazu soll eine entsprechende Öffnungsklausel in die gesetzlichen Grundlagen der BImA einfügt werden. Eine wichtige Voraussetzung für die nachhaltige Entwicklung von Liegenschaften sei, dass deren Vermarktung nicht ausschließlich nach betriebswirtschaftlichen oder fiskalischen Gesichtspunkten erfolge. Vielmehr müsse eine den kommunalen und regionalen Zielvorstellungen entsprechende Nachnutzung auch dann möglich sein, wenn diese nicht zum "vollen Wert" zu realisieren ist. Nach bisheriger Rechtslage muss sich die Anstalt bei der Verwertung der Liegenschaften an kaufmännischen Grundsätzen orientieren und das Vermögen wirtschaftlich veräußern.

Hintergrund des Gesetzentwurfs ist das am 26.10.2011 von der Bundesregierung verkündete Stationierungskonzept der Bundeswehr. Mehr als 120 der bundesweit 400 Standorte sollen geschlossen oder verkleinert werden.

Verfahrensstand

Der Bundesrat hatte bereits in seiner 897. Sitzung am 15.06.2012 die Einbringung des Gesetzentwurfs beim Deutschen Bundestag beschlossen. Da der Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag zum Ende der 17. Wahlperiode nicht abschließend beraten war, galt er durch Ablauf der Wahlperiode als erledigt.

Die Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz haben daher die erneute Wiedereinbringung des Gesetzentwurfes beim Deutschen Bundestag beantragt. Der Bundesrat in seiner 919. Sitzung am 14.02.2014 die Wiedereinbringung beschlossen und eine begleitende Entschließung erneut gefasst. Der Gesetzentwurf wird nun zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag übermittelt und dabei ihre Auffassung darlegt.

Den Beschluss des Bundesrates können Sie <link http: dipbt.bundestag.de dip21 brd>hier finden.

Den Text des Gesetzentwurfes können Sie <link http: dipbt.bundestag.de dip21 brd _blank wird in einem neuen browserfenster>hier finden.

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