Gesetzentwurf Strafbarkeit Verbreiten und Verwenden von Propagandamitteln und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen im Ausland

Antrag der Länder Hamburg, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Thüringen und Rheinland-Pfalz vom 20.02.2018

Inhalt

Zielsetzung des nicht zustimmungspflichtigen Gesetzentwurfs ist es, das Verwenden verfassungsfeindlicher Kennzeichen auch unter Strafe zu stellen, wenn der Täter diese im Ausland ins Internet einstellt, sie sich aber an inländische Adressaten richten.

 

Verfahrensstand

Der Gesetzentwurf wurde in der Sitzung des Bundesrates am 02.03.2018 vorgestellt und in sofortiger Sachentscheidung zur Einbringung in den Deutschen Bundestag beschlossen. Dieser hat das Gesetz noch nicht beraten. Ein identischer Gesetzentwurf des Bundesrates aus dem Jahr 2016 war der Diskontinuität des Bundestages unterfallen.

Den Beschluss des Bundesrates (52/18) finden Sie <link file:113079 _blank download>hier

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