Inhalt
Zielsetzung des nicht zustimmungspflichtigen Gesetzentwurfs ist es, das Verwenden verfassungsfeindlicher Kennzeichen auch unter Strafe zu stellen, wenn der Täter diese im Ausland ins Internet einstellt, sie sich aber an inländische Adressaten richten.
Verfahrensstand
Der Gesetzentwurf wurde in der Sitzung des Bundesrates am 02.03.2018 vorgestellt und in sofortiger Sachentscheidung zur Einbringung in den Deutschen Bundestag beschlossen. Dieser hat das Gesetz noch nicht beraten. Ein identischer Gesetzentwurf des Bundesrates aus dem Jahr 2016 war der Diskontinuität des Bundestages unterfallen.
Den Beschluss des Bundesrates (52/18) finden Sie <link file:113079 _blank download>hier