| Bundesratsdrucksache 94/10

Gesetz zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Gesetzesinitiative des Landes Rheinland-Pfalz vom 23.02.2010

Inhalt

Der Gesetzesantrag sieht insbesondere vor, dass zum Schöffen nicht berufen werden soll, wer nicht über hinreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt. Zu diesem Zweck soll § 33 des Gerichtsverfassungsgesetzes entsprechend ergänzt werden. Diese Ergänzung ermöglicht, dass ein Schöffe, der gleichwohl gewählt wird, später von der Schöffenliste wieder gestrichen werden kann.

Rheinland-Pfalz hatte die Gesetzesinitiative in den vergangenen Jahren bereits mehrfach eingebracht. Da der Deutsche Bundestag sich in der Vergangenheit nicht abschließend mit dem Gesetzentwurf befasst hatte, musste dieser nochmals eingebracht werden (Diskontinuitätsprinzip).

Verfahrensstand

Das Gesetz wurde vom Deutschen Bundestag am 01. 07. 2010 mit einer Ergänzung verabschiedet. Der Bundesrat hat das nicht zustimmungsbedürftige Gesetz in seiner 873. Sitzung am 09.07.2010 passieren lassen. Damit kann das Gesetz in Kraft treten.

Den Text des Gesetzentwurfs und den Text des Gesetzesbeschlusses des Deutschen Bundestages finden Sie hier (pdf-Download).

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