Insbesondere soll geprüft werden, jede zusätzliche und jede aufgestockte Hebammenstelle im Kreißsaal vollständig von den Kostenträgern, sowie Tarifsteigerungen vollständig zu refinanzieren (so, wie es bereits für den Pflegebereich im Pflegestärkungsgesetz geregelt ist). Außerdem soll die für das Jahr 2020 vorgesehene Bereinigung der DRG (Diagnosebezogene Fallgruppen) um die Pflegepersonalkosten und die Einführung neuer Pflegebudgets, mit der den Krankenhäusern die tatsächlichen Kosten der Pflege erstattet werden sollen, in analoger Weise möglichst auch auf den Hebammenbereich übertragen werden. Darüber hinaus soll auch der Auftrag an die Vertragspartner sowie an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus, bis zum Jahr 2020 die Grundlagen für und die Umsetzung eines neuen Finanzierungskonzeptes zu erarbeiten, um die Hebammen erweitert werden.
Denn die geburtshilfliche Versorgung steht bundesweit vor großen Herausforderungen. Wenngleich die Erreichbarkeit der Geburtshilfen in vertretbarer Fahrzeit auch in ländlichen Regionen in Rheinland-Pfalz weiterhin sichergestellt ist, ist eine angemessene Betreuung der Gebärenden in den Krankenhäusern durch personelle Unterbesetzung im Hebammenbereich häufig nicht gewährleistet. Eine Ursache für die unbefriedigende Betreuungsrelation ist die unzureichende Refinanzierung der Hebammenstellen in den Krankenhäusern. Es darf keinen Anreiz für Krankenhäuser geben, an der Besetzung mit Hebammen und damit letztlich an der Sicherheit werdender Mütter und ihrer Kinder zu sparen.
Verfahrensstand
Der Bundesrat hat in seiner 983. Sitzung am 29. November 2019 mit breiter Mehrheit dem Fassen der Entschließung zugestimmt.
Den Text der Entschließung können Sie hier finden. Frau Staatsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler stellte die Entschließung, die auf eine rheinland-pfälzische Initiative zurückgeht, am 8. November 2019 in der 982. Sitzung des Bundesrates vor, bevor sie in die Ausschussberatung überwiesen wurde. Die Rede können Sie hier aufrufen (Top 61 der Tagesordnung).