Inhalt
Das Bundeskabinett hat am 15. Juni 2011 das Gutachten einer unabhängigen Sachverständigenkommission "Neue Wege - gleiche Chancen. Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf" zur Kenntnis genommen und hierzu eine Stellungnahme beschlossen. Beide zusammen bilden den Ersten Gleichstellungsbericht.
Insgesamt zeigt er, dass Frauen- und Gleichstellungspolitik kein Nischenthema ist, sondern dass zentrale Aspekte der Zukunftsfähigkeit Deutschlands berührt sind. Das Gutachten offenbart vielfältige Inkonsistenzen und Widersprüche in einer Reihe von Politikbereichen. Es macht deutlich, dass es in Deutschland nach wie vor die Strukturen sind, die Frauen benachteiligen und ihnen bestimmte Rollenbilder nahelegen. Die Lebenswirklichkeit von Frauen und Männern ist jedoch eine andere: Frauen streben immer mehr nach ökonomischer Unabhängigkeit. Sie wollen sich beruflich frei entfalten können und eine Familie haben. Männer wollen neben dem Beruf auch Verantwortung in der Sorgearbeit übernehmen.
Zur Überwindung dieser Inkonsistenzen und Widersprüche geben die Sachverständigen konkrete Handlungsempfehlungen, die sich an einem Leitbild mit tatsächlichen Wahlmöglichkeiten für Frauen und Männer orientieren. Sie empfehlen u.a. gesetzgeberische Maßnahmen
- zur besseren Durchsetzung des Anspruchs auf gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit (im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz),
- zur Abschaffung der Minijobs aus individueller und gesellschaftlicher Perspektive,
- um Regelungen zu beschränken oder zu beseitigen, die während einer bestehenden Ehe die traditionelle Arbeitsteilung verfestigen, wie
- die beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenkasse nach § 10 SGB V,
- das Ehegattensplitting und
- andere Regelungen des Sozial- und Einkommensteuerrechts, die an die Ehe anknüpfen und ein traditionelles Rollenmodell begünstigen.
- um angesichts des hohen Anteils von Frauen im Niedriglohnbereich gesetzliche Mindestlöhne zu schaffen,
- um zur partnerschaftlichen Weiterentwicklung beim Elterngeld einerseits die Partnermonate zu verlängern und andererseits die Halbierung der Bezugsdauer des Elterngeldes aufzuheben, wenn beide Elternteile gleichzeitig Elternzeit und Teilzeitbeschäftigung in Anspruch nehmen,
- um über eine sanktionsbewehrte Geschlechterquote für Aufsichtsräte die Unterrepräsentanz von Frauen in diesen Gremien zu ändern und den Anteil von Frauen (über (befristete) Mindestanteilsregelungen) in Führungspositionen in der Privatwirtschaft insgesamt zu erhöhen,
- zum Aufbau eigenständiger, armutsfester Renten für Frauen und zur Rückführung lediglich abgeleiteter Sicherungsansprüche in der Gesetzlichen Rentenversicherung.
Zwei Jahre nachdem das Sachverständigengutachten vorgelegt wurde, sind noch keine Maßnahmen zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen erfolgt. Vor diesem Hintergrund fragt das Land Rheinland-Pfalz die Bundesregierung nach konkreten Umsetzungsschritten.
Verfahrensstand
Die Fragen wurden der Bundesregierung vom Bundesrat schriftlich übermittelt. Den Fragenkatalog können Sie <link http: www.bundesrat.de _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>hier finden.
Für die Bundesregierung antwortete zwischenzeitlich der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Kues (BMFSFJ). Die Antwort finden Sie <link http: www.bundesrat.de shareddocs drucksachen _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>hier.