Inhalt
Vor dem Hintergrund der Verzögerungen durch die Bundesregierung bei der Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Bahnlärm, hat das Land Rheinland-Pfalz die nachstehenden Fragen an die Bundesregierung gestellt:
- Wann ist angesichts der erforderlichen staatlichen Zulassungsprozesse für einen uneingeschränkten Einsatz der sogenannten LL-Bremssohlen und der Produktionsvorbereitungen bei den Herstellern mit einer breiten Verfügbarkeit und einem Einbau dieser zu rechnen?
- Warum sieht die Bundesregierung eine Umrüstung der Güterwagen auf bereits zugelassene K-Bremssohlen anders als die Schweiz und trotz der vergleichsweise höheren Kostensteigerungen im Straßengüterverkehr und trotz staatlicher Unterstützung als finanziell und wettbewerblich nicht verkraftbar für den Güterverkehr der Eisenbahnen an?
- Ist die Bundesregierung der Auffassung, und wenn ja aus welchen Gründen, dass eine wie ursprünglich vorgesehene lärmabhängige Differenzierung der Trassenpreise, angesichts der in der Richtlinie 2001/14/EG bzw. 2007/48/EG gegebenen speziellen Rechtsgrundlage dafür, eine Beihilfe darstellt und einer Notifizierung bedarf?
- Warum hat die Bundesregierung ihre bisherigen Planungen zu einem lärmabhängigen Trassenpreissystem unter Distanzierung der Länder betrieben und den Beschluss des Bundesrates unbeachtet gelassen?
- Warum will die Bundesregierung nicht - entsprechend der gegebenen Rechtsgrundlage zur Trassenpreisbildung - jeden leisen Güterwagen solange er auf dem deutschen Netz fährt, gleichberechtigt von der lärmabhängigen Differenzierung profitieren lassen?
- Warum führt die Bundesregierung die von ihr zur Stützung eines lärmabhängigen Trassenpreissystems vorgesehenen Finanzmittel nicht z.B. im Rahmen eines Zusatzbeitrages zur bestehenden Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung zur besonderen Förderung der Güterstrecken der DB Netz AG zu?
- Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fachwelt, dass die Lärmverminderung an der Quelle, insbesondere die Umrüstung auf Verbundstoffbremssohlen, auch dann die wirtschaftlichste Möglichkeit zur Erreichung des Minderungsziels ist, wenn die Kosten der Umrüstung auf K-Sohlen zugrunde gelegt werden, und damit eine netzweite Lärmminderung zu den geringsten Kosten für den Bundeshaushalt und letztlich auch für den gesamten Bahnsektor erreicht werden kann?
- Beabsichtigt die Bundesregierung weiter eine Einschränkung der Streckennutzung für laute Güterwagen ab 2020 und wann wird sie dazu eigene Vorschläge vorlegen?
- Welchen Stellenwert hat für die Bundesregierung das in Artikel 3 der Europäischen Grundrechtecharta verankerte Recht jeder Person auf Schutz der körperlichen und geistigen Unversehrtheit im Verhältnis zum freien Verkehren alter und lauter Güterwagen zu jeder Tages- und Nachtzeit mit einhergehenden Gesundheitsschäden der betroffenen Menschen?
- Ist der Bundesregierung bewusst, dass mit der Umrüstung der Bestandsgüterwagen auf Verbundstoffbremssohlen angesichts eines Minderungsbedarfs an vielen Stellen im Mittelrheintal und anderen stark befahrenen Strecken um rund 30 Dezibel das Ziel noch lange nicht erreicht ist und weiter Lärm mindernde Maßnahmen entsprechend dem Stand der Technik an Wagen und Lokomotiven sowie auch an den Strecken notwendig sind und wie werden die nächsten Schritte dazu aussehen?
Verfahrensstand
Die Fragen wurden in der 904. Sitzung des Bundesrates am 14.12.2012 beantwortet.
Den vollständigen Text der Fragen finden Sie <link http: www.bundesrat.de _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>hier (Pdf-Download).
Die Rede von Staatsministerin Margit Conrad und die Beantwortung der Fragen durch PSt Ferlemann (BMVBS) können Sie <link http: www.bundesrat.de shareddocs downloads de plenarprotokolle _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>hier nachlesen.
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