Ergänzung von Rechtsansprüchen im Staatsangehörigkeitsrecht

Mehr als 70 Jahre nach Beendigung der nationalsozialistischen Unrechtsherrschaft treten immer noch Fälle auf, bei denen die bestehenden gesetzlichen Regelungen nicht ausreichen, um geschehenes Unrecht im Staatsangehörigkeitsrecht wieder gut zu machen. Wie aktuell dieses Thema ist, wurde im Zuge des Brexit-Referendums deutlich.

Die Gesetzesinitiative aus Rheinland-Pfalz zielt darauf ab, Opfern der nationalsozialistischen Unrechtsherrschaft und ihren Nachfahren die Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft zu erleichtern. Deshalb sieht der Gesetzentwurf die Schaffung eines gesetzlichen Anspruchs auf eine kostenfreie und deutlich erleichterte Einbürgerung für diese Personen vor – unabhängig davon, ob sie im Ausland oder in Deutschland leben.

Zwar hat die Bundesregierung im vergangen Jahr hierzu einen Erlass in Kraft gesetzt, der aber nicht die gleiche Wirkung hat wie eine gesetzliche Regelung.Der rheinland-pfälzische Gesetzentwurf schließt somit eine rechtliche Lücke und setzt ein deutliches Zeichen zur Wiedergutmachung.

Bei der öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag am 21.10.2019 zur Frage der Wiedergutmachung im Staatsangehörigkeitsrecht für die Opfer des Nationalsozialismus und ihre Nachfahren hatten sich die Experten mehrheitlich für eine gesetzliche Lösung ausgesprochen, wie Rheinland-Pfalz sie vorschlägt.

Die Gesetzesinitiative wurde am 13. März in den Bundesrat eingebracht.

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