| Bundesratsdrucksache 139/13

Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013

Gesetzesantrag der Länder Rheinland-Pfalz, Hamburg und Nordrhein-Westfalen vom 22.02.2013, dem auch Baden-Württemberg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein beigetreten sind.

Inhalt

Das Jahressteuergesetz 2013 (BT-Dr. 17/10000) enthält eine Vielzahl steuerlicher Maßnahmen, die für die Länder unverzichtbar sind. In der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drs. 17/11190) hatte der Bundesrat am 23.11.2012 die Zustimmung verweigerte. Die Bundesregierung rief am 28.11.2012 den Vermittlungsausschuss an. In dessen Verhandlungen konnte bis auf die steuerliche Gleichstellung Eingetragener Lebenspartnerschaften ein Einvernehmen erzielt werden. Der Deutsche Bundestag hat dennoch am 17.01.2013 den mehrheitlich vom Vermittlungsausschuss beschlossenen Einigungsvorschlag vom 13.12.2012 (BT-Drs. 17/11844), der die steuerliche Gleichstellung Eingetragener Lebenspartnerschaften einschloss, insgesamt abgelehnt. Eine Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Deutschen Bundestag ist bisher nicht erfolgt.

Der Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 enthält insbesondere mit den Vorschlägen des Vermittlungsausschusses zur Missbrauchsbekämpfung fundamentale steuerliche Maßnahmen. Vor allem über diesen Regelungskomplex bestand im Vermittlungsausschuss Einvernehmen. Die vorliegende Gesetzesinitiative des Bundesrates dient dazu, das einvernehmliche Teilergebnis des Vermittlungsverfahrens umzusetzen.

Verfahrensstand

Der Gesetzesantrag wurde in der 907. Sitzung des Bundesrates am 01.03.2013 in sofortiger Sachentscheidung beschlossen. Den vollständigen Text des Gesetzesantrages finden Sie <link http: dokumente parlamentsdienst _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>hier.

Die zu Protokoll gegebene Rede von Staatsminister Dr. Carsten Kühl können Sie <link http: www.bundesrat.de cln_320 nn_43984 shareddocs downloads de plenarprotokolle _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>hier nachlesen.

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