Inhalt
Mit dem zustimmungsbedürftigen Gesetzentwurf der Länder Hessen, Bremen, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz soll das Steuerrecht bei der Einkommensteuer durch elf Maßnahmen vereinfacht werden. Besonders wichtig ist den Ländern, dass die Änderungen in der Summe weitgehend aufkommensneutral sind.
Die elf Maßnahmen sind:
- Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll von derzeit 1000 € auf 1150 € erhöht werden,
- die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können pauschaliert werden,
- Freibeträge im Lohnsteuerabzugsverfahren gelten zwei Jahre,
- die Pauschbeträge für behinderte Menschen werden angehoben, zugleich werden die Einzelnachweise tatsächlicher Kosten und die Dauerwirkung der Übertragung des Pauschbetrags eines behinderten Kindes auf die Eltern neu geregelt,
- neu geregelt werden Abzug und Nachweis von Pflegekosten in Pflegeheimen,
- erschwert wird der Abzug von Unterhaltsleistungen an Personen mit Wohnsitz in Staaten außerhalb des EU/EWR-Raumes,
- vereinfacht wird der Verlustabzug nach § 15a des Einkommensteuergesetzes (EStG) bei Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft oder vergleichbaren, in der Haftung beschränkten Beteiligungsformen,
- begrenzt wird die Steuerfreiheit der Arbeitgeberleistungen zur Kinderbetreuung bei Wegfall des bisherigen „Zusätzlichkeitskriteriums“,
- gesenkt wird die Freigrenze für Sachbezüge in § 8 Absatz 2 Satz 9 EStG von 44 € auf 20 €,
- es soll ein Sockelbetrag von 300 € bei der Steuerermäßigung für Handwerkerrechnungen eingeführt werden,
- die steuerlichen Ausnahmen für den so genannten „Carried Interest“ fallen weg.
Verfahrensstand
Der Bundesrat hat in seiner 904. Sitzung am 14.12.2012 beschlossen, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen.
Den Text des Gesetzentwurfes finden Sie <link http: www.bundesrat.de _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>hier (pdf-Download).