Inhalt
Die Gesetzesinitiative zielt auf eine wesentliche Vereinfachung des Vollzugs des Elterngeldes und soll in erster Linie die Ermittlung des Einkommens, das dem Elterngeld zugrunde liegt, vereinfachen. Derzeit kann die aufwändige Berechnung des Einkommens nach Auffassung der Länder zu langen Wartezeiten für Eltern führen. Mit der Änderung soll künftig allein das lohnsteuerpflichtige Bruttoeinkommen maßgeblich sein, hieraus soll EDV-gestützt ein fiktives Nettoeinkommen berechnet werden. Zur Ermittlung von Gewinneinkünften soll eine Schätzung möglich werden, wenn keine genauen Berechnungen vorgelegt werden können. Eine weitere Änderung ist im Hinblick auf den Geschwisterbonus vorgesehen: dieser soll in Höhe von 75 € in Zukunft nicht mehr auf Einkommensersatz und andere Sozialleistungen angerechnet werden.
Verfahrensstand
Der Bundesrat hat am 12.02.2010 beschlossen, den Gesetzentwurf in einer überarbeiteten Neufassung beim Deutschen Bundestag einzubringen.
Den vollständigen Text des Gesetzentwurfs in der Fassung des Beschlusses des Bundesrates finden Sie hier (pdf-Download).