Inhalt
Ziel des rheinland-pfälzischen Gesetzentwurfs ist es, dem Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm bei der Gestaltung und Genehmigung der Flugverfahren sowie in der betrieblichen Praxis der Flugsicherungsorganisation ein stärkeres Gewicht beizumessen und der Öffentlichkeit eine der Bedeutung der Angelegenheit angemessene Beteiligungsmöglichkeit einzuräumen. Hierzu sollen das Luftverkehrsgesetz sowie die Luftverkehrs-Ordnung geändert werden.
Verfahrensstand
Der Gesetzentwurf wurde in der 907. Sitzung des Bundesrates am 1. März 2013 vorgestellt und anschließend den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.
Den Text des Gesetzentwurfes können Sie <link http: www.bundesrat.de external-link-new-window>hier und die Rede von Staatsminister Lewentz im Plenum des Bundesrates <link http: www.bundesrat.de shareddocs downloads de plenarprotokolle external-link-new-window>hier finden.