| Bundesratsdrucksache 756/13

Entwurf eines Gesetzes zur Öffnung der Integrationskurse für EU-BürgerInnen, AusländerInnen mit humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Aufenthaltserlaubnissen sowie für Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren und Geduldete

Antrag der Länder Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Bremen vom 5.11.2013

Inhalt

Oft wird eine abschließende Entscheidung über das Aufenthaltsrecht bei als Flüchtlingen eingereisten Menschen erst nach mehrjährigem Aufenthalt in Deutschland getroffen. Fehlende oder ungenügende Deutschkenntnisse wirken sich in dieser Zeit nicht nur negativ auf die Lebenssituation der Betroffenen aus. Auch im gesamtgesellschaftlichen Kontext ergeben sich durch die zurückgesetzten Möglichkeiten der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben negative Folgen, insbesondere auch hinsichtlich der Gesundheitsversorgung oder des Zugangs zum Arbeitsmarkt. Zudem erwerben Betroffene im Alltag gleichwohl Deutschkenntnisse, allerdings völlig ungesteuert. Dies führt nicht selten zum „Fließend-Falschsprechen“. Die spätere Korrektur solchen falschen Sprachwissens gestaltet sich dabei viel schwerer als das frühzeitige korrekte Erlernen der deutschen Sprache.

Diese Folgen treten auch bei Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern auf, deren Aufenthalt zwar rechtlich abgesichert, denen aber der Zugang zu Sprachförderangeboten in Deutschland oft praktisch erschwert ist.

Mit dem Gesetzentwurf wird für die genannten Gruppen, aber auch für Ausländer mit bestimmten weiteren humanitären Aufenthaltsrechten, eine Verbesserung der Sprachförderangebote durch die Öffnung der bestehenden Integrationskurse angestrebt. Ziel ist es, dass der Kurs allen Betroffenen frühzeitig offen steht und damit sowohl Deutschkenntnisse als auch Kenntnisse der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland erworben werden können.

Verfahrensstand

Der Bundesrat hat den Gesetzesantrag in seiner 918. Sitzung am 19.12.2013 beschlossen und ihn als Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag eingebracht.

Den Text der Entschließung können Sie <link http: www.bundesrat.de _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>hier finden.

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