Inhalt
Die antragstellenden Länder wollen mit dem Gesetzentwurf die Möglichkeiten öffentlich geförderter Beschäftigung neuausrichten. Trotz der langjährigen positiven Entwicklung ist auf dem Arbeitsmarkt ein nach wie vor nicht unerheblicher Anteil verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit zu verzeichnen. Für diese Gruppe von Arbeitslosen sollen mit dem Gesetzentwurf Angebote öffentlich geförderter Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden. Damit soll die Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmenden gestärkt und wiederhergestellt werden, um auf diese Weise ihre Integrationschancen auf dem ersten Arbeitsmarkt zu verbessern.
Mit dem Gesetzentwurf soll dazu die Auswahl der in Betracht kommenden Personengruppe vereinfacht, der Einsatz auf Personen über 25 Jahre begrenzt und die mögliche Dauer öffentlich geförderter Beschäftigung über das zweite Jahr hinaus erweitert werden. Außerdem präzisiert der Entwurf die Rahmenbedingungen förderungswürdiger Beschäftigungsverhältnisse (z.B. tarifvertragliche oder ortsübliche Entlohnung, Beteiligung des Beirates). Darüber hinaus soll mit dem Instrument der Aktivierung passiver Leistungen eine Ausweitung der finanziellen Möglichkeiten in den Jobcentern erreicht werden, um so sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aus Bundesmitteln zu fördern.
Der Bundesrat hatte sich bereits im Jahr 2012 auf Antrag der Länder Brandenburg, Bremen, Baden-Württemberg, Hamburg und Rheinland-Pfalz mit der „Entschließung des Bundesrates – Öffentlich geförderte Beschäftigung neu gestalten“ (BR-Drs. 719/12) für das Anliegen eingesetzt.
Verfahrensstand
Der Bundesrat in seiner 910. Sitzung am 7. Juni 2013 in sofortiger Sachentscheidung beschlossen, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen. Im Deutschen Bundestag wurde der Entwurf bislang nicht beraten.
Den Text des Gesetzentwurfes können Sie <link http: www.bundesrat.de _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>hier finden.