Inhalt
Um die Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Einkommensteuerrecht zu erreichen, sollen das Einkommensteuergesetz (EStG) und Nebengesetze zum EStG geändert werden. Insbesondere soll das Splittingverfahren möglich werden.
Verfahrensstand
Der Gesetzesantrag wurde in der 907. Sitzung des Bundesrates am 01.03.2013 in sofortiger Sachentscheidung beschlossen und für besonders eilbedürftig erklärt. Den vollständigen Text des Gesetzesantrages finden Sie <link http: dokumente parlamentsdienst _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>hier.