Entwurf eines Gesetzes zur Gestaltung des Schienenpersonenfernverkehrs (Schienenpersonenfernverkehrsgesetz - SPFVG)

Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Bremen, Saarland, Thüringen vom 23.03.2018

Inhalt

Zielsetzung des zustimmungspflichtigen Gesetzentwurfs ist es, das Streckenangebot im Schienenpersonenfernverkehr für die Bürgerinnen und Bürger auszuweiten und zur Sicherung eines Grundangebots beizutragen. Aus Sicht der Antragsteller ist dies im Schienenpersonennahverkehr, der im Verantwortungsbereich der Länder liegt, mit attraktiven Verkehrstakten gelungen. Der Bund hingegen habe sich entgegen des Ziels der Bahnreform 1993/1994 zunehmend aus der Fläche zurückgezogen und sein Angebot im Fernstreckennetz verringert.

Der Gesetzentwurf beschreibt die grundsätzlichen Anforderungen, die der Schienenpersonenfernverkehr in der Verantwortung des Bundes zu erfüllen hat. Im Wesentlichen sind dies die Bedienung der Oberzentren und ein integraler Taktfahrplan im Sinne eines Deutschlandtaktes. Hier drängen die Länder auf mehr Mitwirkungsrechte, um die Angebote im Nah- und Fernverkehr zukünftig besser aufeinander abzustimmen.

Verfahrensstand

Bei diesem Gesetzesantrag handelt es sich um einen Gesetzentwurf, den der Bundesrat bereits in der 18. Wahlperiode beim Deutschen Bundestag eingebracht hatte. Er ist damit der Diskontinuität unterfallen und muss erneut eingebracht werden.

Der Bundesrat hat in einer Sitzung am 23.03.2018 den Gesetzentwurf in unveränderter Fassung mit großer Mehrheit erneut beim Deutschen Bundestag eingebracht. Herr Staatsminister Dr. Wissing wurde zum Beauftragten für die Beratungen im Deutschen Bundestag bestellt.

 Hier finden Sie den <link file:113083 _blank download>Antrag und die Beschlüsse des Bundesrates <link file:113084 _blank download>81/18 und <link file:113085 _blank download>745/16.

Teilen

Zurück