| Bundesratsdrucksache 745/16

Entwurf eines Gesetzes zur Gestaltung des Schienenpersonenfernverkehrs (Schienenpersonenfernverkehrsgesetz - SPFVG)

Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Bremen, Saarland, Thüringen vom 16.12.2016

Inhalt

Zielsetzung des zustimmungspflichtigen Gesetzentwurfs ist es, das Streckenangebot im Schienenpersonenfernverkehr für die Bürgerinnen und Bürger auszuweiten und zur Sicherung eines Grundangebots beizutragen. Aus Sicht der Antragsteller ist dies im Schienenpersonennahverkehr, der im Verantwortungsbereich der Länder liegt, mit attraktiven Verkehrstakten gelungen. Der Bund hingegen habe sich entgegen des Ziels der Bahnreform 1993/1994 zunehmend aus der Fläche zurückgezogen und sein Angebot im Fernstreckennetz verringert.

Der Gesetzentwurf beschreibt die grundsätzlichen Anforderungen, die der Schienenpersonenfernverkehr in der Verantwortung des Bundes zu erfüllen hat. Im Wesentlichen sind dies die Bedienung der Oberzentren und ein integraler Taktfahrplan im Sinne eines Deutschlandtaktes. Hier drängen die Länder auf mehr Mitwirkungsrechte, um die Angebote im Nah- und Fernverkehr zukünftig besser aufeinander abzustimmen.

Verfahrensstand

Der Gesetzentwurf wurde in der Sitzung des Bundesrates am 16.12.2016 vorgestellt und zur Beratung in seine Ausschüsse verwiesen. Am 10.02.2017 hat der Bundesrat in seiner Sitzung beschlossen, das Gesetz beim Deutschen Bundestag einzubringen. Dieser hat das Gesetz noch nicht beraten.

Die Bundesregierung lehnt in ihrer Stellungnahme den Gesetzentwurf des Bundesrates ab. Der Gesetzentwurf würde die mit der Bahnreform geschaffenen Verhältnisse (ausschließliche Eigenwirtschaftlichkeit des Schienenpersonenfernverkehrs) umkehren und mit hohen zusätzlichen finanziellen Belastungen für den Bund einhergehen.

Den Beschluss des Bundesrates (745/16) finden Sie <link http: www.bundesrat.de _blank external-link-new-window>hier.

Die Stellungnahme der Bundesregierung (18/11747) finden Sie <link file:94204 _blank download>hier.

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