| Bundesratsdrucksache 557/10

Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Verbraucherschutzes bei unerlaubter Telefonwerbung

Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Berlin und Hamburg vom 16.09.2010

Inhalt

Der nicht zustimmungsbedürftige Gesetzentwurf greift eine Forderung des Bundesrates aus einer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung aus dem Jahr 2008 auf. Verträge, die nach geltendem Recht in unmittelbarem Zusammenhang mit unerlaubter Telefonwerbung abgeschlossen werden, sollen künftig nur dann wirksam werden, wenn eine schriftliche Bestätigung des Verbrauchers in Textform vorliegt. Dadurch soll eine zivilrechtliche Sanktionierung des unerlaubten Handelns erreicht und der Verbraucherschutz gestärkt werden. 

Verfahrensstand

Der Bundesrat hat in seiner 883. Sitzung vom 27.05.2011 mit breiter Mehrheit die Einbringung des Gesetzentwurfes beschlossen. Dabei wurden zusätzliche verbraucherfreundliche Maßgaben der Ausschüsse in den Entwurf aufgenommen (u.a. Bußgeld für den Einsatz automatischer Anrufmaschinen, erhöhte Informationspflichten für Inkassodienstleister).  Sobald die Bundesregierung ihre Stellungnahme abgegeben hat, ist der Deutsche Bundestag aufgerufen, sich mit der Initiative befassen.

Den vollständigen Text des beim Deutschen Bundestag eingebrachten Gesetzentwurfes finden Siehier (Pdf-Download).

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