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Hessen und Rheinland-Pfalz bringen mit dem Gesetzesantrag einen in der vergangenen Legislaturperiode des Deutschen Bundestages nicht mehr abschließend beratenen Entwurf (Antrag vom 21.05.2012; Bundesratsdrucksache 297/12) erneut ein.
Der Freiwilligendienst aller Generationen ist in der Vergangenheit im Rahmen von Modellprogrammen in zahlreichen Einsatzstellen in unterschiedlichen Arbeitsfeldern zum Einsatz gekommen. Er hat in hohem Maße Menschen erreicht, die sich vorher noch nicht in einem Freiwilligendienst engagiert hatten, gerade auch ältere Menschen. Die Initiative verfolgt daher das Ziel, den erfolgreichen Freiwilligendienst aller Generationen fortzuführen. Der Gesetzesentwurf ergänzt das Bundesfreiwilligendienstgesetz dazu um eine zweite Säule, in der der Freiwilligendienst aller Generationen geregelt wird.
Aus Sicht der Länder wäre es wünschenswert, wenn diese spezifische Form des Freiwilligendienstes weiterhin gefördert würde. Sie begünstigt Menschen, die einen Vollzeit- oder Teilzeitdienst ab 20 Wochenstunden nicht leisten können oder wollen. Gerade im Hinblick auf die demografische Entwicklung und im Lichte der Ergebnisse des Freiwilligensurvey 2009, nach dem ein Drittel aller älteren Menschen bereit sind, sich zu engagieren, wenn ein passendes Betätigungsfeld in einem passenden Format gefunden werden kann, ist der niedrigschwellige und flexible Freiwilligendienst aller Generationen ein notwendiger Baustein in der Freiwilligendienstelandschaft.
Der Freiwilligendienst aller Generationen ist im Unterschied zu den Jugendfreiwilligendiensten und dem Bundesfreiwilligendienst nicht sozialversicherungspflichtig und löst auch keinen Anspruch auf ein Taschengeld aus. Die Freiwilligen haben allerdings Anspruch auf Qualifizierung
Darüber hinaus bittet der Antrag die Bundesregierung um Prüfung, inwieweit der Spitzenverband Bund der Krankenkassen die Kosten der Berufshaftpflicht bei den Vergütungsverhandlungen mit den Krankenkassen berücksichtigt hat. Ebenso soll die Bundesregierung beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen erwirken, dass kurzfristig eine angemessene Vergütung der Hebammen erreicht wird, damit eine flächendeckende Versorgung sichergestellt bleibt.
Verfahrensstand
Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf in seiner 921. Sitzung am 11. April 2014 in sofortiger Sachentscheidung beschlossen und damit beim Deutschen Bundestag eingebracht.
Den Gesetzesantrag können Sie <link http: www.bundesrat.de _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>hier finden.