| Bundesratsdrucksache 297/12

Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes um Regelungen des Freiwilligendienstes aller Generationen

Antrag der Länder Hessen, Rheinland-Pfalz und Thüringen vom 21.05.2012

Inhalt

Der Freiwilligendienst aller Generationen ist in den vergangenen sechs Jahren durch ein Modellprogramm des Bundes und ein Nachfolgeprogramm in zahlreichen Einsatzstellen in unterschiedlichen Arbeitsfeldern zum Einsatz gekommen.

Er hat in hohem Maße Menschen erreicht, die sich vorher noch nicht in einem Freiwilligendienst engagiert hatten, gerade auch ältere Menschen. Die Initiative verfolgt daher das Ziel, den erfolgreichen Freiwilligendienst aller Generationen fortzuführen. Der Gesetzesentwurf ergänzt das Bundesfreiwilligendienstgesetz dazu um eine zweite Säule, in der der Freiwilligendienst aller Generationen geregelt wird.

Der Gesetzentwurf ist auf Fachebene zwischen allen Ländern einvernehmlich abgestimmt.

Aus Sicht der Länder wäre es wünschenswert, wenn diese spezifische Form des Freiwilligendienstes weiterhin gefördert würde. Sie begünstigt Menschen, die einen Vollzeit- oder Teilzeitdienst ab 20 Wochenstunden nicht leisten können oder wollen. Gerade im Hinblick auf die demografische Entwicklung und im Lichte der Ergebnisse des Freiwilligensurvey 2009, nach dem ein Drittel aller älteren Menschen bereit sind, sich zu engagieren, wenn ein passendes Betätigungsfeld in einem passenden Format gefunden werden kann, ist der niedrigschwellige und flexible Freiwilligendienst aller Generationen ein notwendiger Baustein in der Freiwilligendienstelandschaft.

Der Freiwilligendienst aller Generationen ist im Unterschied zu den Jugendfreiwilligendiensten und dem Bundesfreiwilligendienst nicht sozialversicherungspflichtig und löst auch keinen Anspruch auf ein Taschengeld aus. Die Freiwilligen haben allerdings Anspruch auf Qualifizierung. Auch ist eine schriftliche Vereinbarung über den Einsatz Bestandteil der Definition des Freiwilligendienstes aller Generationen.

Verfahrensstand

Der Bundesrat hat auf seiner 897. Sitzung am 15.Juni 2012 beschlossen, den Gesetzentwurf mit letzten Korrekturen beim Deutschen Bundestag einzubringen.

Den Text der Entschließung können Sie <link http: www.bundesrat.de _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>hier finden.

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