Inhalt
Die Möglichkeit, den eigenen Zahlungsverkehr über ein Girokonto bargeldlos vorzunehmen, ist von essentieller Bedeutung und aus dem Alltag der Menschen nicht mehr wegzudenken. Gleichwohl ist einem erheblichen Teil der Bevölkerung der Zugang zu einem solchen Konto versagt. Mit dem Gesetzentwurf soll EU-weit allen Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglicht werden, ein auf Guthabenbasis geführtes Girokonto zu eröffnen. Zur Erreichung dieses Ziels soll ein sachlich begrenzter Kontrahierungszwang im Recht des Zahlungsdiensterahmenvertrages im Bürgerlichen Gesetzbuch eingeführt werden: Zahlungsdienstleister, die in ihrem Leistungsangebot grundsätzlich auch die Einrichtung und Führung von Girokonten vorhalten, werden dazu verpflichtet, grundsätzlich EU-weit allen Verbraucherinnen und Verbrauchern ein auf Guthabenbasis geführtes Girokonto einzurichten bzw. ein bereits bestehendes Girokonto in ein Guthabenkonto umzuwandeln.
Inhaltlich wie auch strukturell orientiert sich der Gesetzentwurf in erster Linie an den Empfehlungen der Europäischen Kommission vom 18.07.2011. Berücksichtigt werden aber auch die Empfehlungen des Zentralen Kreditausschusses (ZKA), nach denen Ausnahmen gefordert werden, insbesondere durch Berücksichtigung von Zumutbarkeitsgesichtspunkten.
Der Entwurf belässt es grundsätzlich bei der privatvertraglichen Grundlage der Führung und Einrichtung eines Girokontos. Lediglich die negative Vertragsfreiheit, die sogenannte Abschlussfreiheit, auf Seiten des Zahlungsdienstleisters wird ausdrücklich in eng begrenztem Umfang eingeschränkt. Von der Einführung eines kostenlosen Girokontos wird abgesehen. Den betroffenen Zahlungsdienstleistern wird durch die Etablierung eines Kontrahierungszwanges aus übergeordneten sozialen Erwägungen eine besondere Aufgabe im öffentlichen Interesse übertragen, die nicht unentgeltlich erbracht werden kann.
Verfahrensstand
Der Gesetzentwurf wurde zunächst in der Sitzung des Bundesrates vom 3.05.2013 eingebracht und zur Beratung an die Ausschüsse überwiesen.
In seiner Sitzung vom 7.06.2013 hat der Bundesrat sodann entsprechend der Ausschussempfehlung beschlossen, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen.
Den Text des Gesetzentwurfes können Sie <link http: www.bundesrat.de external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>hier finden.