| Bundesratsdrucksache 273/15

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts

Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen vom 05.06.2015

Inhalt

Ein Gesetzentwurf zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts wurde bereits am 22.03.2013 - auf Initiative des Landes Rheinland-Pfalz – durch den Bundesrat beschlossen und beim Deutschen Bundestag eingebracht. Dieser ist jedoch aufgrund des Ablaufs der Wahlperiode der Diskontinuität anheimgefallen. Über ihn wurde im Deutschen Bundestag daher nicht abschließend entschieden. Daher hat Rheinland-Pfalz nun erneut die Initiative ergriffen und den Gesetzentwurf zusammen mit weiteren Ländern erneut in den Bundesrat eingebracht.

Er dient dem Ziel, die Ehe auch für Paare gleichen Geschlechts zu öffnen, so wie es bereits in vielen anderen Staaten geltendes Recht ist. Mit diesem Schritt würden die weiterhin bestehenden rechtlichen Diskriminierungen lesbischer und schwuler Paare, die zzt. nur eine sog. eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen können, gegenüber Eheleuten in allen Rechtsbereichen abschließend beendet.

Hierzu sieht der Gesetzentwurf im Kern durch entsprechende Ergänzung des § 1353 BGB die Klarstellung vor, dass auch zwei Personen gleichen Geschlechts eine Ehe eingehen können.

Verfahrensstand

Der Bundesrat hat die Entschließung in seiner 934. Sitzung am 12.06.2015 in sofortiger Sachentscheidung gefasst. Der Gesetzentwurf in der 936. Sitzung des Bundesrates am 25.09.2015 beschlossen und damit beim Deutschen Bundestag eingebracht.

Den Inhalt des Entwurfes finden Sie  <link http: www.bundesrat.de shareddocs drucksachen _blank wird in einem neuen browserfenster>hier (pdf-Download).

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