| Bundesratsdrucksache 196/13

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts

Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein

Inhalt

Der unter Federführung des Landes Rheinland-Pfalz eingebrachte Gesetzentwurf strebt die Öffnung der zivilrechtlichen Ehe für gleichgeschlechtliche Paare an.

Gleichgeschlechtliche Paare sind trotz Einführung des Instituts der eingetragenen Lebenspartnerschaft im Jahr 2001 weiterhin in einer Reihe von Rechts- und Lebensbereichen gegenüber der Ehe benachteiligt. Dies betrifft in erster Linie das Steuer- und das Adoptionsrecht. Aber auch der Ausschluss von der Eheschließung selbst ist eine konkrete und symbolische Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität. Diese und weitere Problemstellungen können in einem einzigen Schritt – der Öffnung der Zivilehe – gelöst werden. Hierzu schlägt der Entwurf die entsprechende Änderung bzw. Ergänzung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vor. Bereits bestehende Lebenspartnerschaften sollen in eine Ehe umgewandelt werden können.

Staatsministerin Alt betonte in ihrer Einbringungsrede vor dem Plenum, dass sich das Eheverständnis in der Bevölkerung grundlegend gewandelt habe. Die Gesellschaft unterscheide sowohl im alltäglichen Umgang als auch in der sprachlichen Bezeichnung nicht zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft. Die Bevölkerung gehe inzwischen selbstverständlich davon aus, dass die Ehe nicht mehr exklusiv die verbindliche Partnerschaft zwischen Frau und Mann sei, sondern zwischen zwei Menschen, die sich lieben.

Verfahrensstand

Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf in seiner 908. Sitzung am 22. März 2013 in sofortiger Sachentscheidung beschlossen und damit beim Deutschen Bundestag eingebracht. Staatsministerin Alt wurde zur Beauftragten des Bundesrates für das Gesetzesvorhaben bestimmt. Der Gesetzentwurf liegt dem Deutschen Bundestag gemeinsam mit der Stellungnahme der Bundesregierung zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vor.

Im Rahmen einer unter Federführung des Landes Rheinland-Pfalz erarbeiteten <link http: dip21.bundestag.de dip21 brd external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>Entschließung hat der Bundesrat in seiner 912. Sitzung am 5. Juli 2013 den Deutschen Bundestag aufgefordert, die Beratung des Gesetzentwurfs zeitnah aufzunehmen bzw. über die Vorlage zu entscheiden. Es wird daran erinnert, dass das Institut der eingetragenen Lebenspartnerschaft letztlich immer eine Sonderform bleibt. Der Ausschluss homosexueller Paare von der Entschließung selbst ist eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität. Dies würde selbst dann gelten, wenn die völlige rechtliche Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft erfolgte. Um diese und alle übrigen rechtlichen Ungleichbehandlungen in einem Schritt abzubauen, sollte - wie vom Bundesrat bereits am 22. März 2013 vorgeschlagen - die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet werden.

Die Entschließung wurde anlässlich der Vorlage eines Gesetzes eingebracht, mit dem die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung von homosexuellen mit heterosexuellen Partnerschaften vom 7. Mai 2013 umgesetzt werden soll. Das Gericht hatte darin festgestellt, dass die Ungleichbehandlung von Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnern im Einkommensteuerrecht - insbesondere beim Ehegattensplitting - mit dem Grundgesetz unvereinbar ist.

Das Umsetzungsgesetz hatte allerdings ausschließlich Änderungen im Einkommensteuergesetz vorgesehen. Damit bleiben weitergehende, für die rechtliche Gleichstellung notwendige gesetzliche Änderungen sowohl im Steuerrecht selbst, als auch in weiteren Bereichen ausgeklammert. Der Entschließungsantrag benennt diesen weiteren Änderungsbedarf und fordert entsprechende gesetzgeberische Schritte, u. a. auch im Adoptionsrecht.

Den Text des Gesetzentwurfes können Sie <link http: www.bundesrat.de _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>hier finden.

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