Inhalt
Mit dem zustimmungsbedürftigen Gesetzentwurf soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in die Lage versetzt werden, gegen Banken einzuschreiten, in denen Steuerstraftaten gehäuft auftreten. Um dieses Ziel zu erreichen, wird der BaFin ein Katalog von Maßnahmen an die Hand gegeben, die bis hin zum Entzug der Erlaubnis reichen. Der Gesetzentwurf ist inhaltsgleich mit der am 07.06.2013 vom Bundesrat beschlossenen Fassung (BR-Drs. 462/13), die nach Ende der Legislaturperiode im Bundestag der Diskontinuität anheim fiel.
Verfahrensstand
Der Gesetzentwurf wurde in der 921. Sitzung des Bundesrats am 11.04.2014 beschlossen und beim Bundestag eingebracht.
Den Beschluss des Bundesrates können Sie <link http: _top external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster ge>hier finden.
Den Text des Gesetzentwurfes können Sie <link http: _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster ge>hier finden..