| Bundesratsdrucksache 320/13

Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Steuerstraftaten im Bankenbereich

Antrag der Länder Baden-Württemberg, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz

Inhalt

Mit dem zustimmungsbedürftigen Gesetzentwurf soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in die Lage versetzt werden, gegen Banken einzuschreiten, in denen Steuerstraftaten gehäuft auftreten. Die BaFin soll einen Katalog von Maßnahmen erhalten, die bis hin zum Entzug der Bankerlaubnis reichen. Es habe sich gezeigt, begründen die Länder ihre Initiative, dass teilweise in Banken Steuersparmodelle auch über den gesetzlich erlaubten Rahmen hinaus angeboten bzw. die Kunden bei solchen Modellen unterstützt würden. Das Spektrum der Aktivitäten sei vielfältig und reiche bis zur Entwicklung komplizierter Modelle zur Steuerumgehung mit Auslandsbezug. In vielen Fällen sei der Tatbestand der Anstiftung bzw. Beihilfe zu Steuerstraftaten durch die Mitarbeiter erfüllt. Gingen diese Aktivitäten über Einzelfälle hinaus, genüge es nicht mehr, die individuellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Rechenschaft zu ziehen. In diesem Fall seien Maßnahmen gegen das Institut selbst angezeigt, um der Begehung von Steuerstraftaten für die Zukunft vorzubeugen. Aufgrund der weitreichenden Wirkungen von Steuerstraftaten sei eine Rechtsfolgenregelung allein im Steuerrecht nicht ausreichend. Es sei angezeigt, auch das Kreditwesengesetz entsprechend zu ergänzen.

Verfahrensstand

Der Bundesrat hat am 07.06.2013 beschlossen, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen. Der Bundesrat hat ihn für besonders eilbedürftig erklärt. Eine Beratung des Entwurfs im Deutschen Bundestag ist noch nicht erfolgt.

Den Text des Gesetzentwurfes können Sie <link http: www.bundesrat.de _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>hier finden.

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