| Bundesratsdrucksache 198/13

Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Betreuungsgeldgesetzes

Antrag der Länder Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein

Inhalt

Mit der Initiative wird angestrebt, das Betreuungsgeldgesetz vollständig aufzuheben, noch bevor es in der Praxis wirksam wird.
Von der Einführung des Betreuungsgeldes gehen insbesondere bildungs-, familien-, gleichstellungs- und integrationspolitisch schädliche Wirkungen aus. Zudem können die für das Betreuungsgeld vorgesehenen Haushaltsmittel sinnvoller, insbesondere für den verstärkten Ausbau der U3-Kindertagesbetreuung verwendet werden. Wie Staatsministerin Irene Alt in ihrer Rede vor dem Plenum betonte, könnten mit den für das Betreuungsgeld vorgesehenen Mitteln mehr als 100.000 zusätzliche U3-Plätze geschaffen werden.

Verfahrensstand

Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf in seiner 908. Sitzung am 22. März 2013 in sofortiger Sachentscheidung beschlossen und damit beim Deutschen Bundestag eingebracht. Zugleich hat der Bundesrat ihn als besonders eilbedürftig eingeordnet, sodass die Bundesregierung ihn gemeinsam mit ihrer Stellungnahme in einem verkürzten Verfahren dem Deutschen Bundestag zuleitet. Zwischenzeitlich liegt er dem Bundestag zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vor.

Den Text des Gesetzentwurfes können Sie <link http: www.bundesrat.de _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>hier finden.

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