Inhalt
Mit dem Gesetzesantrag des Landes Rheinland-Pfalz sollen Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe zusätzliches Geld für den Schulmittelbedarf ihrer Kinder erhalten. Dazu soll ihnen zweimal jährlich eine zusätzliche Pauschale in Höhe von 20 Prozent des Regelsatzes gewährt werden (das wären je nach Alter des Kindes 83,20 bis 111,20 Euro), damit die Eltern ihre Kinder angemessen mit dem nötigen Bedarf an Schulranzen, Heften, Füllern, Stiften und weiteren Schulmaterialien ausstatten können. Auf die öffentlichen Haushalte kämen rund 128 Millionen Euro an Mehrkosten zu.
Verfahrensstand
Der Gesetzesentwurf wurde durch das Land Rheinland-Pfalz beim Bundesrat eingebracht. Der Bundesrat hat ihn am 12. Oktober 2007 in seine Ausschüsse überwiesen; die Beratungen sind noch nicht abgeschlossen.
Den vollständigen Text der Bundesratsinitiativen Bundesrats-Drucksache 622/07 finden Sie hier (pdf-Download).