Inhalt
Ziel des zustimmungsbedürftigen Gesetzentwurfs des Landes Rheinland-Pfalz ist, dass für die Personenbeförderung auf Schiffen der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7% weiter gelten soll. Diese Vergünstigung würde zum 31.12.2011 auslaufen und soll mit dem Gesetzentwurf bis zum 31.12.2013 verlängert werden. Begründet wird die Verlängerung damit, dass der Bund das System der ermäßigten Umsatzsteuersätze ohnehin grundlegend überarbeiten will und deshalb eine Regierungskommission eingesetzt hat. Dieser Neuregelung solle mit einer Änderung bei der Personenschifffahrt nicht singulär vorgegriffen werden. Für Bund, Länder und Gemeinden entstehen durch die Verlängerung der Maßnahme jährliche Mindereinnahmen von insgesamt 20 Mio. €.
Verfahrensstand
In der der 890. Sitzung des Bundesrates am 25.11.2011 hat der Bundesrat beschlossen, den Gesetzentwurf des Landes Rheinland-Pfalz beim Deutschen Bundestag einzubringen.
Den vollständigen Text des Gesetzentwurfes finden Sie <link http: www.bundesrat.de _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>hier (Pdf-Download).