Inhalt
Ziel des zustimmungsbedürftigen Gesetzentwurfs der Länder Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Berlin, Brandenburg und Rheinland-Pfalz ist die Streichung der sogenannten Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsrecht zugunsten eines Bekenntnisses zur mehrfachen Staatsbürgerschaft in Deutschland geborener Kinder ausländischer Eltern.
Im Zuge der Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts war das Optionsmodell eingeführt worden: Wird ein Kind in Deutschland geboren und hält sich eines seiner Elternteile als Inhaber eines unbefristeten Aufenthaltsrechtes seit acht Jahren gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland auf, so erwirbt das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit neben der Staatsangehörigkeit der Eltern. Das Kind muss sich jedoch mit Eintritt der Volljährigkeit zwischen der deutschen und der durch Abstammung erworbenen Staatsangehörigkeit der Eltern entscheiden. Hat es sich bis zum 23. Lebensjahr nicht entschieden, so geht die deutsche Staatsangehörigkeit verloren. Dieses Prinzip, mehrfache Staatsangehörigkeit zu vermeiden, soll gemäß dem Gesetzentwurf aufgegeben werden.
Verfahrensstand
In der 890. Sitzung des Bundesrates am 25.11.2011 hat der Bundesrat beschlossen, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag nicht einzubringen.
Den vollständigen Text des Gesetzentwurfes finden Sie <link http: www.bundesrat.de _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>hier (Pdf-Download).