Ziel des Gesetzesantrags der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen und Schleswig-Holstein, dem die Länder Hamburg und Rheinland-Pfalz beigetreten sind, ist die Übernahme der gesamten Aufwendungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Bezug von Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem Wohngeldgesetz und Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz. Das gemeinsame Mittagessen in Schulen und Kindertageseinrichtungen fördert eine regelmäßige ausgewogene Ernährung und die soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sowie deren Integration.
Nach aktueller Rechtslage müssen die Familien einen Eigenanteil in Höhe von 1 Euro je Mittagessen leisten. Hier gibt es jedoch immer wieder Fälle, dass Erziehungsberechtigte ihren Eigenanteil nicht entrichten und die Kinder daher von der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung ausgeschlossen werden. Darüber hinaus bedeutet die Abrechnung und der Einzug des Eigenanteils einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand.
Aus diesen Gründen fordert der Gesetzantrag die Streichung des in § 9 Abs. 1 Regelbedarfsermittlungsgesetz (RBEG) geregelten Eigenanteils an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung und die vollständige Übernahme der Kosten über die Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Verfahrensstand
Der Bundesrat hat den Tagesordnungspunkt vertagt.
Den Antrag können Sie <link file:113090 _blank download>hier finden.