| Bundesratsdrucksache 217/12

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX)

Antrag der Länder Niedersachsen, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz vom 17.04.2012

Inhalt

Schwerbehinderte Kinder, Jugendliche, Frauen und Männer haben das Recht auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr. Bund und Länder müssen dafür den zur Beförderung verpflichteten Verkehrsunternehmen entsprechenden Ausgleich zahlen. Die hierbei bestehenden gesetzlichen Regelungen sind jedoch sehr kompliziert und verursachen einen hohen Verwaltungsaufwand.

Im SGB IX ist zudem auch die Eigenbeteiligung der freifahrtberechtigten Personen durch den Erwerb einer Wertmarke geregelt. Die Höhe der Eigenbeteiligung ist seit 1984 unverändert (z.Z. 5 Euro/ Monat), obwohl sich die Nutzungsmöglichkeiten seitdem deutlich verbessert haben.

Der Gesetzentwurf hat zum Ziel, die Zahl der Tatbestände zu vereinfachen, für die Bund und Länder kostenerstattungspflichtig sind. So soll ein einheitlicher Prozentsatz für die Länder bestehende individuelle Regelungen ersetzen, mit denen die Länder bislang dem Bund Kosten erstatten. Durch eine moderate Erhöhung der Eigenbeteiligung (derzeit sieht der Gesetzentwurf eine Erhöhung von 5 Euro auf 6 Euro pro Monat vor) soll zudem sichergestellt werden, dass weder Bund noch Länder aufgrund der weiteren Änderungen mit Einnahmeverlusten zu rechnen haben. Die Antragsteller gehen insgesamt davon aus, dass es für Bund und Länder zu einer Reduzierung der finanziellen Lasten kommt.

Verfahrensstand

Der Bundesrat hat in seiner 896. Sitzung am 11.05.2012 beschlossen, den Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag in geänderter Fassung zuzuleiten. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz am 25.10.2012 mit Änderungen verabschiedet. Der Bundesrat hat dem Gesetz sodann in seiner 903. Sitzung am 23.11.2012 zugestimmt.

Den vollständigen Text des Gesetzentwurfes können Sie <link http: www.bundesrat.de _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>hier finden.

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