Inhalt
Mit dem Antrag will das Land Rheinland-Pfalz eine Änderung des Luftverkehrsgesetzes erreichen mit dem Ziel, bei der Festlegung von Verfahren zur Abwicklung des Luftverkehrs nach der Sicherheit dem nächtlichen Lärmschutz Priorität vor anderen Belangen einzuräumen. Zwar verpflichtet das Luftverkehrsgesetz bereits bislang die Luftfahrtbehörde und die Flugsicherung, auf den Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Fluglärm „hinzuwirken“. In der Praxis treten Lärmschutzbelange aber in der Regel hinter betriebliche und kapazitative Belange der Flughafenbetreiber und der Fluggesellschaften zurück. Auch vor dem Hintergrund neuerer Studien der Lärmwirkungsforschung ist dem Lärmschutz der Bevölkerung künftig größeres Gewicht beizumessen, wobei zwischen dem Flugbetrieb während des Tages und während der Nacht zu unterscheiden sei. Während des nächtlichen Flugbetriebes soll dem Antrag zufolge der Nachtruhe Priorität vor anderen Belangen eingeräumt werden.
Die Flugsicherung hat damit künftig bei der Abwägung zwischen betrieblichen und kapazitativen Interessen der Flughafenbetreiber und der Fluggesellschaften einerseits und den Lärmschutzinteressen der Bevölkerung andererseits den letzteren den Vorrang einzuräumen. Damit ist zukünftig beispielsweise in der Nacht bei Landungen die Landebahn mit der größten Entfernung zum nächsten Wohngebiet zu wählen. Längere zeitliche Abläufe und ein erhöhter Kerosinverbrauch sind dabei hinzunehmen. Auch Verfahren mit einer gezielten variierenden Nutzung von Start- und Landebahnen sind dann im Interesse des nächtlichen Lärmschutzes der Bevölkerung vorrangig zu planen, auch wenn dies betrieblich aufwändiger sein sollte. Vor dem Hintergrund einer möglichen Gesundheitsgefährdung der betroffenen Bevölkerung haben bei der Erarbeitung von An- und Abflugverfahren damit wirtschaftliche Interessen zurückzutreten.
Verfahrensstand
Der Entschließungsantrag wird in der 881. Sitzung des Bundesrates am 18.03.2011 vorgestellt und sodann zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen.
Den vollständigen Text des Entschließungsantrages finden Sie <link http: _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster ge>hier (pdf-Download).